Wünsche an das VR-Komitee und dessen Auftraggeber - eine Petition

(veröffentlicht am 21.06.2020)


Das österreichische VR Komitee:

ist alleinig beauftragt und verantwortlich für die Einführung der neuen Staatsverrechnung für die österreichischen Bundesländer und Gemeinden in Form der Doppelten Buchhaltung ("Doppik") ab 01.01.2020. 


Die Rechtsform des VR Komitees ist unklar, es gibt weder eine physische Adresse, noch eine Webseite oder email-Adresse, auch keine Telefonnummer. Ein Gedankenaustausch bzw. jede Form einer Kommunikation ist für einen einfachen Staatsbürger nicht möglich. Die Anzahl der Mitglieder ist unbekannt. Zwei Personen haben bisher ihre Idendität preisgegeben:

  • MMag. Dr. Hansjörg Hörmann, Steiermark
  • Christian Schleritzko, Niederösterreich

Eine Organisationsstruktur bezüglich Zuständigkeit und Verantwortung in nicht erkennbar.

Neuerdings veröffentlicht das VR Komitee seine Beschlüsse unter anderem 




Wer sind die Auftraggeber des VR Komitees?

  • Bundesminister für Finanzen
  • Präsidentin des Rechnungshofes
  • Die Landeshauptleute der neun Bundesländer
  • Der Städtebund
  • Der Gemeindebund

CORONA - NACHTRAGSVORANSCHLAG - die große Chance für die unvermeidbaren Reparaturen in den Softwareprogrammen


Spätestens im Herbst dieses Jahres müssen alle österreichischen Bundesländer und Gemeinden einen Corona_Nachtragsvoranschlag erstellen. Und das sollte mit einwandfrei funktionierenden Softwareprogrammen erfolgen. 

Das VR Komitee hatte im Oktober 2019 eine neue Form der Querschnittsrechnung verordnet, die so nachweislich nicht funktioniert!

Siehe die Seite "NEUE QUERSCHNITTSRECHNUNG" auf dieser Webseite. Darin wird alles Schritt für Schritt erläutert und nachgewiesen!

Anstatt unnötig ein Jahr auf Ergebnisse zu warten, sollte diese neue Querschnittsrechnung sofort zurückgezogen und auf diese Form verzichtet werden!

Für die Ermittlung des Maastricht-Ergebnisses ist die Aufstellung einer Querschnittsrechnung gar nicht erforderlich!

 

Sollte aber seitens der Auftragsgeber und vom VR Komitee eine Aufspaltung der Haushaltszahlen in die Bereiche - wie bisher - "Hoheitsverwaltung" und "Privatwirtschaftsverwaltung" gewünscht sein, schlägt der Autor vor, diese anhand des Schemas des "Finanzierungshaushaltes 1. und 2. Ebene" vorzunehmen. 

Dieses Schema rückt in der Zukunft in den Mittelpunkt des Informationsgeschehens und wird vom Anwender und Betrachter nach und nach internalisiert werden. Der Autor würde diese Form sehr begrüßen, weil dann sehr leicht aussagekräftige Analysen angeschlossen werden könnten.

 

Darüber hinaus appelliert der Autor hier an die Auftraggeber des österreichischen VR Komitees, dieses zu ersuchen, folgende ausstehende systemrelevante Reparaturen unmittelbar und fachgerecht vorzunehmen:

  • Einführung des Kontos "68* Buchwert abgegangener Anlagen" und die damit verbundene Systematik beim Abgang von Anlagegütern
  • Eine richtige und systemkonforme Behandlung der Rücklagen! Diese ist abstrus falsch derzeit!
  • Erfolgsneutrale Zuführung vom operativen Haushalt an den investiven Haushalt. Wird derzeit von einer führenden Softwareunternehmensgruppe durch ein unerträgliches und rechtswidriges Aufblähen des Gesamthaushalts "gelöst"!

Warum sollte die Reparatur der Software so rasch wie möglich erfolgen?


Ende September/anfangs Oktober werden alle österreichischen Gemeinden auf Grund der Corona-Krise einen Nachtragsvoranschlag 2020 erstellen müssen. Und dafür sollen die Gemeinden über richtige und systemkonforme Programme verfügen können. Die Versuchs-und Probierphasen des VR Komitees und der Softwareschmieden müssen ab sofort ein Ende haben!

Nur so können die vielen mangelhaften Erstfassungen des Voranschlages 2020 in den Gemeinden verbessert werden!

  • Und ganz wichtig: Es werden dann die Zahlen des Nachtragsvoranschlages 2020 mit jenen des Rechnungsabschlusses 2020 verglichen! Und diese Aufgabe wird dann viel leichter und aussagekräftiger erfolgen können!

Kernaussagen und Schlüsselinformationen zu den einzelnen Problemfeldern


1. "BUCHWERT abgegangener ANLAGEN" - unverzichtbar!


Dieses Thema wird umfassend  abgehandelt auf der Seite

 

"NEUE QUERSCHNITTSRECHNUNG"


2. Die richtige Behandlung der Rücklagen und deren Einbindung in das System!



3. Erfolgsneutrale Zuführung vom operativen zum investiven Haushalt!


Auf der Seite

SOFTWARE-IRRITATIONEN 

wird dieses Problem ausführlich unter die Lupe genommen!

Es befindet sich darin folgender Lösungsvorschlag des Autors:



Ergänzende Bemerkungen:

Natürlich müssen zur Umsetzung Änderungen im Kontenplan vorgenommen werden!

Nachstehend ein Ergänzungsvorschlag des Autors!

  • Ergänzungen im operativen Haushalt:
    • MVAG-Code 3-Steller: 325 Auszahlungen aus dem Saldo 1
    • MVAG-Code 4-Steller:  3250 Zuführungen an den investiven Haushalt
    • Konto: 730 Zuführung vom operativen Haushalt an die investive Gebarung

  • Ergänzungen im Investiven Haushalt:
    • 331 Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
      • 3310 Einzahlungen aus der Zuführung vom operativen Haushalt
      • Konto: 872 Einzahlungen aus der Zuführung vom operativen Haushalt

Hinweis:  Vorschlag für ein Transferkonto: Unterkonto vom Konto Kassa mit den entsprechenden Eigenschaften! 

Ganz wichtig:

Mit dieser Lösung könnte der Voranschlag bzw. Rechnungsabschluss insofern vervollständigt werden, als dann auch bei den "Sonstigen Investitionen" ein Einzahlungsbetrag in der jeweiligen Kostenstelle aufscheinen würde! Jetzt steht dort nur ein Auszahlungsbetrag! Der Voranschlag ist unvollständig und somit inkorrekt!


Weitere Vorschläge des Autors:

  • Ergänzung der VRV 2015
    • Hinweis darauf, dass das neue Rechnungswesen  - wie die Kameralistik - eine sachgeordnete (=Hauptbuchkonto) und eine zeitgeordnete (=Journal) Komponente enthält!  Dies ist unter anderem dafür wichtig, dass zum Beispiel ein Prüfungsorgan das Recht beibehält, sich Journal oder Konten vorlegen zu lassen!

  • Meine Vorschläge zur Verbesserung des Investitionsnachweises sind:
    • Einbindung der MVAG-Codes für Investition und Finanzierung
    • Spaltensummen für Investition und Finanzierung
    •  Besonderer Hinweis darauf, dass hier nur Investitionen in die Klasse 0 dargestellt werden!
    •  Und dass die damit verbundenen Aufwände aktiviert werden und nicht in den Klassen 6 und 7 angesetzt werden, die ja zum operativen Haushalt gehören!

Wirtschaftliches Eigentum bei Schutzbauten - unglaubliche Bevormundung der Gemeinden durch einen Zeitungsartikel



Anmerkung:

Wertes VR Komitee:

Die Gemeinden müssen nach der bestehenden VRV handeln, die das VR Komitee selbst auf den Weg gebracht hatte.  Und darin steht kein Wort, dass sich das VR Komitee über die Bewertung der Schutzbauten nicht einigen konnte! Und daher kann man den betroffenen Gemeinden über einen Zeitungsartikel nicht das Recht absprechen, die Schutzbauten nach bestehendem Recht zu bewerten! 


Vorschlag des Autors für eine Problemlösung:

  • Umwandlung der ehemaligen Zuschüsse von Bund, Ländern und Gemeinden für solche Bauten in eine Beteiligung (Gesellschaft nach bürgerlichem Recht)
  • Gemeinden, Länder und Bund setzen dann in deren Bilanz in der Aktiva bzw. Passiva den Wert ihrer Beteiligung an.

Wahrscheinlich wäre dafür eine rückwirkende Änderung von Rechtsvorschriften erforderlich.


Wohin gehören die Zinsen aus Finanzderivaten - in den operativen Haushalt oder in den Finanz(transaktions)haushalt? 

(veröffentlicht am 4. Juli 2020)


Äußerst verwirrend und unklar ist die Regelung für Zinsen bzw. Aufwänden und Erträgen von Finanzderivaten.

Wie aus der nachstehenden Abbildung zu entnehmen ist, ordnet die Anlage 1b der VRV 2015 diese Positionen dem Operativen Haushalt zu (324 ist der Finanzhaushalt operativ).


Filtert man aber die MVAG-Codes 3241 und 3242 im Kontenplan ergibt sich die nachstehende Erkenntnis:

Den "Zinsen und sonstigen Aufwendungen aus Finanzderivaten .." ist die Querschnittskennzahl 68 zugeordnet, die zum Finanz(transaktions)-Haushalt und nicht zum operativen Haushalt gehört! 

Was ist zu tun? Was stimmt? Eine Klärung in der neuen Novelle wäre wichtig!



Analog dazu gilt dasselbe für Erträge aus Finanzderivaten! Siehe die nachstehende Abbildung! Die Querschnittskennzahl 58 ist dem Finanz(transaktions)-Haushalt zugeordnet!