Niederösterreich passt die Gemeindeordnung an die VRV 2015 an

(veröffentlicht am 20.12.2018)


Am 13. Dezember 2018 beschließt der NÖ Landtag Änderungen zur Gemeindeordnung 1973. NÖ ist somit das erste Bundesland, das diesen Schritt vollzieht. Der Gesetzestext dazu kann nachstehend von dieser Quelle heruntergeladen werden:

https://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXIX/04/452/452G2.pdf

pdf-Datei, 18 Seiten.


Die wichtigsten Neuerungen kurz dargestellt:


A. Der "INVESTITIONSNACHWEIS"

Hier übernimmt das Land NÖ offensichtlich einen Vorschlag der beamteten Gemeindeaufsicht aus der Steiermark und Oberösterreich, aber nicht in vollem Umfang!

Die Quelle dafür:

Schriftenreihe "Recht & Finanzen für Gemeinden" Nr. 4/2018. Insbesondere der Beitrag von MMag. Dr. Hans-Jörg Hermann "VRV 2015 - Die Umsetzung auf Gemeindeebene" ( Seite 29ff) beschäftigt sich damit.

Mittlerweile downloadbar von:

https://gemeindebund.at/website2016/wp-content/uploads/2018/04/rfg-04-2018_kommunale-haushaltsrechtsreform-und-vrv2015.pdf 


Warum ein Investitionsnachweis als zusätzliche Beilage, wenn es ohnehin einen eigenen Investitionsabschnitt zu jeder Kostenstelle gibt?


Der Hauptgrund aus der Sicht von Dr. Hörmann ist der, dass er aus der Kameralistik heraus  ein effizientes Kontrollsystem für die Gemeindeaufsicht entwickelt hätte, auf das er jetzt im Rahmen der kommunalen Doppik nicht verzichten könne und wolle. Aus diesem Grunde schlägt er eine Liste vor, in der die Investitionen samt Finanzierung sowohl für den Voranschlag als auch für den Rechnungsabschluss erfasst werden sollen.

Die Liste hat folgendes Aussehen:


Herr Dr. Hörmann will in dieser Liste alle Investitionen und deren Finanzierung erfasst wissen. Und dies sowohl für den Voranschlag als auch für den Rechnungsabschluss.

Er unterscheidet dabei folgende drei Kategorien:

  • Einjährige Investitionen
  • Mehrjährige Investitionen
  • Sonstige Investitionen

„Die dritte Gruppe 'Sonstige Investitionen' entspricht im Wesentlichen jenem Bereich der

 Investitionen, die heute im ordentlichen Haushalt einer Gemeinde veranschlagt und verbucht werden.“

(Dr. Hörmann wörtlich auf Seite 39).


Aber diese "Sonstigen Investitionen" gibt es in der kommunalen Doppik nicht mehr! 

Alle Investitionen sind in der kommunalen Doppik im "Investitionshaushalt" pro Kostenstelle (Ansatz) abgebildet!

Die Zeile "Sonstige Investitionen" kann daher - Gott sei Dank - aus der Liste entfernt werden!


Warum ist es sinnvoll und richtig, eine derartige Investitionsliste zu erstellen?

Der Autor ist erst dann von der Sinnhaftigkeit dieser zusätzlichen Beilage überzeugt, wenn ihm dies ein entsprechendes Praxisbeispiel deutlich macht. 

Nachdem Dr. Hörmann sein Konzept nur beschreibt und seine Liste nicht mit Zahlen befüllt, erstellte der Autor das nachstehende Praxisbeispiel - in mühsamer Arbeit - aus dem doppischen Musterrechnungsabschluss 2015 der Pilotgemeinde Klagenfurt am Wörthersee.


Das Beispiel beruht auf dem Ansatz (Kostenstelle) 6120 GEMEINDESTRAßEN:

Um die Ausführungen und Schlussfolgerungen des Autors verständlicher zu machen, zeigt er nachstehend alle drei Elemente der "TRIADE" (Operativer Haushalt, Investiver Haushalt, Finanzierungshaushalt).


1. Operativer Haushalt:

Wir sehen hier im Operativen Haushalt (in der Kameralistik "Ordentlicher Haushalt") keinerlei Investitionen in die Kontenklasse 0! Und das ist richtig! Dies ist der Beweis dafür, dass es  "Sonstige Investitionen" laut Hörmann nicht geben kann!


2. INVESTIVER Haushalt:

Und tatsächlich zeigt sich - siehe auch obige Anmerkungen - dass in dieser Darstellung des Investiven Haushalts wesentliche Informationen fehlen!

Zu den Einzahlungen:

- 002 Straßenbau ist das Konto, mit dem € 15.494,50 investiert werden, aber von wo das Geld herkommt, sieht man nicht!

- 050 Fahrzeuge ist das Konto, mit dem € 27.319,45 investiert werden, aber von wo das Geld

herkommt, sieht man nicht!

- 871 Kapitaltransfers --> natürlich erhalten durch eine Banküberweisung!

Zu den Auszahlungen: Es fehlt der Hinweis auf das Auszahlungskonto!


3. FINANZ - Haushalt:

Der Finanzhaushalt zeigt, dass für die Kostenstelle Straßenbau keinerlei Fremd-Finanzmittel aufgenommen worden sind! Somit können wir in der "Schlauen Liste" die Spalten "Darlehensaufnahme" und "Leasingfinanzierung" auf Null stellen!


4. Die "SCHLAUE LISTE"

Anmerkungen:

Diese Liste lehnt sich an den Vorschlag von Dr. Hörmann eng an. Folgende Spalten sind hinzugefügt:

  • Laufende Nummer
  • Art der Investition (Immobil, Mobil)
  • Kapitaltransfers (Sonderposten)
  • Die Spalte "Veräußerung" zählt zur Eigenfinanzierung und ist daher nach links verschoben worden.

Ansonsten ist die obige Abbildung selbsterklärend!


Erkenntnis: Unter der versprochenen Voraussetzung, dass diese Investitions- und Finanzierungsliste automatisiert - also ohne viel Aufwand für  den Anwender - erstellt wird, ist diese weitere Beilage richtig und sinnvoll!

Für eine automatisierte Erstellung ist der Zugriff auf alle betroffenen Hauptbuchkonten notwendig!

Dafür müsste nach Ansicht des Autors aber der "CODE des Vorhabens" stark verfeinert werden und in der Buchhaltung eine zentrale Rolle übernehmen!

Mit dem von Dr. Hörmann vorgeschlagenen CODE-Design ist zum Beispiel ein automatisiertes Auslesen von Forderungen und Verbindlichkeiten pro Projekt nicht möglich!

 

Auf die Darstellung von mehrjährigen Projekten sollte nach Meinung des Autors verzichtet werden! Zumindest am Beginn.


B. Der "STICHTAG für den RECHNUNGSABSCHLUSS"

Den Zeitpunkt, zu dem der Rechnungsabschluss fertig gestellt sein muss, bestimmt der Gemeinderat als Kollegialorgan!


C. ÜBERSICHT über den KASSEN -und BANKKONTEN-Abschluss


D. Der MITTELFRISTIGE FINANZPLAN


E. HAUSHALTSPOTENTIAL

Dieser Begriff ist neu und auch die Beilage!

Die Differenz zwischen "Laufenden Einnahmen" und "Laufenden Ausgaben" wird automatisiert erstellt durch das Auslesen aus den betreffenden Hauptbuchkonten!


F. ANLAGENSPIEGEL

Diese Regelung bedeutet, dass zum Anlagenspiegel gemäß der VRV 2015 ein zusätzlicher Filter-Code nötig ist, um die vom Land NÖ gewünschte Darstellung erbringen zu können.

Niederösterreich will folgende Gliederung:

  1. Öffentliches Gut
  2. Gemeingut, welches für eine Veräußerung nicht vorgesehen ist
  3. Immaterielles Anlagevermögen
  4. Sonstiges Anlagevermögen

Nach Ansicht des Autors sind die Unterscheidungskriterien zwischen 1. Öffentliches Gut und 2. Gemeingut diffus!

Beides sind "Öffentliches Gut"! Bei der Zuordnung zum Gemeingut ist jedoch ein Werturteil des Gemeinderates ausschlaggebend!

"Vorsehen"  heißt auch "Beabsichtigen"  oder "Planen".

Beispiele:

  • Gemeindestraßen (nicht veräußerbar, auch keine Absicht) (Kategorie 1)
  • Gemeindefriedhof (nicht veräußerbar, auch keine Absicht) (Kategorie 1)
  • Gemeindebrücke (nicht veräußerbar, auch keine Absicht) (Kategorie 1)
  • Feuerwehrhaus (Kategorie 1 oder 2?)
  • Öffentliches Freibad (Kategorie 1 oder 2?)
  • Sportanlage (Kategorie 1 oder 2?)

 


G. HAUSHALTSAUSGLEICH

Der Gemeindehaushalt ist dann ausgeglichen, wenn sich im Ergebnishaushalt folgender Zustand ergibt:

                                               GESAMTAUFWAND = GESAMTERTRAG 

 

Achtung: Der Gesamtaufwand und der Gesamtertrag besteht aus zahlungswirksamen Aufwänden und Erträgen und nicht zahlungswirksamen Aufwänden und Erträgen!

In vielen Gemeinden werden die nicht zahlungswirksamen Aufwände viel höher sein als die nicht zahlungswirksamen Erträge


F. HAUSHALTSKONSOLIDIERUNGSKONZEPT


G. KASSENKREDITE - KASSENSTÄRKER


H. BEILAGEN ZUM VORANSCHLAG IN NIEDERÖSTERREICH


I. BEILAGEN ZUM RECHNUNGSABSCHLUSS IN NIEDERÖSTERREICH


J. WUNSCH DES AUTORS AN DAS CHRISTKIND

Traurige Erkenntnis vorab:

Das Land Niederösterreich trägt dazu so gut wie nichts bei!

Der Autor hofft nun auf die restlichen Bundesländer!