VRV 2015 - Hilfestellungen und Unterlagen aus dem Internet


1. Der Steierische Leitfaden zum Voranschlag

(veröffentlicht am 7. November 2019)


Mit diesem Link kommst Du zum Downloadbereich für den "Leitfaden Voranschlag" der steirischen Gemeindeaufsicht:

https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/154306221/DE/

 

(Stand November 2018)


2. Der steirische Leitfaden zur Vermögensbewertung


(vom Autor veröffentlicht am 05.01.2019)


Eine hervorragende Informationsbroschüre zu den Themen Erfassung und Bewertung des 

  • Anlagevermögens
  • Umlaufvermögens
  • Fremdkapitals
  • Eigenkapitals

von den Verfassern:

MMag. Dr. Hans-Jörg Hörmann, Dr. Kerstin Gotthard, Christine Hubmann, Mag. Christian Koch, Mag. Josef Lecker, Edith Marcher, Mag. Agnes Schuster und Renate Schwarz.

pdf-Datei, 160 Seiten

Download hier:

https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/12548650_134176599/4a1f80da/2018_Leitfaden_Erfassung_Verm%C3%B6genswerte_Version1_0_20181219.pdf


3. Der Leitfaden aus Tirol


https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/tirol-europa/gemeinden/downloads/VRV_Broschuere.pdf

 

Ist der beste Leitfaden im Internet. Ich beziehe mich sehr stark bei meinen Beispielen in den "Schlüsselwerkzeugen" auf diese pdf-Datei; 60 Seiten; Stand Mitte des Jahres 2017.

Hinweis:  Die darin angeführten Beispiele enthalten die Nutzungsdauern der Ursprungsversion. Diese sind zum Teil mit der Novelle 2018 geändert worden (Anlage 7).


Herausgeber: NÖ Landesfeuerwehrverband;

ohne Datum, pdf-Datei, 33 Seiten.

Dieser Leitfaden orientiert sich laut eigenen Angaben überwiegend am oben angeführten Leitfaden aus Tirol.

 

Download hier:

https://www.noe122.at/fortbildung-der-ldv-der-abschnitte-und-bezirke/2018-bewertung-feuerwehreinrichtungen-no%CC%88-lfv.pdf[

 

[entdeckt und veröffentlicht am 07.12.2018]


4. Schriftenreihe des Österreichischen Gemeindebundes


Schriftenreihe des Österreichischen Gemeindebundes Nr. 04/2018; Oktober 2018; 112 Seiten; Broschüre Manz-Verlag; 28 €uro.

 

Überwiegend nur eine Beschreibung der Thematik ohne konkrete Handlungsanleitungen.  Die Abbildungen wurden überwiegend von der Pilotgemeinde Grafenwörth übernommen. Die in der Ursprungsversion enthaltenen Fehler sind korrigiert worden.

Neu für den Autor ist das Begehren der Gemeindeaufsicht auf einen zusätzlichen "Nachweis der Investitionstätigkeit" (Seite 36 ff) durch die Gemeinden. Dabei soll unterschieden werden in:

einjährige, mehrjährige und "sonstige".


Autorin: Mag. Veronika Meszarits, MBA; Geschäftsführerin des Instituts für  öffentliches Rechnungswesen; IfÖR Unternehmensberatungs GmbH

 

Teinfaltstraße 4, 1010 Wien

Direkt anwendbarer Nutzen: Rascher Überblick über die finanzielle Lage einer Gemeinde

– Wichtige Erkenntnisse: Wird die verfassungs-rechtliche Vorgabe der Nachhaltigkeit erfüllt?

 

– Spannende Antworten: Besteht Konsolidierungsbedarf und wenn ja, in welchem Ausmaß? (Selbstdarstellung auf dem Cover)


5. Unterlagen aus Niederösterreich


http://www.kommak-noe.at/Downloads

 

pdf-Datei; 80 Seiten, Stand Mai 2018; Ca. 16 Beispiele, der Rest ist überwiegend beschreibend;

keine konkreten Handlungsanleitungen.

In der Broschüre werden neben den Sachanlagen auch die anderen Bilanzpositionen angesprochen.


http://www.kommak-noe.at/Downloads

 

Autoren: Schleritzko, Auer 

pdf-Datei; 45 Seiten, Stand Mai 2018; Stichwortartige  Beschreibung anhand von Powerpoint-Folien;

keine konkreten Handlungsanleitungen.

  


Autorin: Elisa Holzapfel

 

pdf-Datei; 45 Seiten, Stand Mai 2018; Stichwortartige  Beschreibung anhand von Powerpoint-Folien;

keine konkreten Handlungsanleitungen.

 

 


 

Wichtig für die Niederösterreicher:

 

Frau Elisa Holzapfel ist die Ansprechpartnerin zur Lösung von Problemen bei der Eröffnungsbilanz!


Exkurs: Die neue oberösterreichische Gemeindefinanzierung

(Der Versuch einer Objektivierung; bemerkenswert, lesenswert)


pdf-Datei, 33 Seiten, kein dezidierter Hinweis auf das Jahr der Herausgabe;

Herausgeber:

Amt der Oö. Landesregierung

Direktion Inneres und Kommunales

4021 Linz • Bahnhofplatz 1

 

Die Oberösterreicher versuchen hiermit eine Objektivierung der Mittelvergabe an die Gemeinden! Gratulation!

Die Gemeinde wird anspruchsberechtigter Partner des Landes und nicht mehr "knieender" Bittsteller wie in den anderen Bundesländern!

Daher rege ich an, bei der zweiten Novelle der VRV 2015 eine Ergänzung des Kontenrahmens vorzunehmen!

 

Hinzufügen von Forderungs-und Verbindlichkeiten-Konten für die Abwicklung von Investitionszuschüssen("Sonderposten", "Transferzahlungen für Investitionen")!

Die Oberösterreicher benötigen diese Konten!

Denn sobald den oö Gemeinden der Antrag befürwortet wird, dürfen sie folgende Buchung vornehmen:

 

S.. (Sonstiger Beleg)           Klasse 2 "Forderung an das Land (Fonds xy)"

                                                                an  Klasse 8 Erträge aus Transfers Land OÖ   

                    

Die Gemeinden in den anderen Bundesländern dürfen das nicht! Sie müssen warten, bis das Geld fließt. Und wenn es nicht fließt, dann hat die Gemeinde Pech gehabt! 


Exkurs: Etwas zum "Schmunzeln".

 

"Nomen est Omen"?

 

"Kommunal" spricht hier von einem "LEIDFADEN"!

 

Wenn es so weitergeht, kann es sein, dass unsere Kommunen so etwas auch noch benötigen werden!

[07.12.2018]