Eine schmerzhafte und enttäuschende Erkenntnis veranlasst mich zu diesem Vorwort:

Die österreichische Staatsverrechnung strebt nicht die Doppelte Buchhaltung ("Doppik") an, sondern beharrt auf der bisherigen Kameralistik! Dies sowohl im Bund als auch in den Ländern und Gemeinden

Diese Tatsache ist mir mit der Veröffentlichung des Online-Buchhaltungs-und Bilanzierungshandbuches (https://gemeindebund.at/das-obhbh-ist-fertig/) klar geworden!

Darin werden gemeinsame Regeln für die 3 Gebietskörperschaften festgeschrieben! Von "Doppik" ist darin nichts zu finden! 

Ich werde mir erlauben, die Nachteile der "neuen" Kameralistik schonungslos offen zu legen!

Dafür warte ich noch den dritten Rechnungsabschluss des Bundeslandes Salzburg ab! Ich habe bis dato 3 Voranschläge und 2 Rechnungsabschlüsse von Salzburg analysiert und dokumentiert!

Nach der Analyse des dritten Rechnungsabschlusses (= RA 2020) im Mai/Juni dieses Jahres werde ich mit der Veröffentlichung beginnen!

Bis dahin

alles Liebe und Gute!

Norbert Schweiger

(26.02.2021)



Liebe Besucherin! Lieber Besucher!

 

Der Autor begrüßt Dich sehr herzlich auf dieser Webseite! Sie behandelt intensiv Themen der kommunalen Doppik in Österreich. Diese sollten eigentlich im Detail von öffentlichen Stellen aufbereitet werden wie

  • Bundesministerium für Finanzen
  • Rechnungshof
  • Gemeindeabteilungen der Bundesländer
  • VR Komitee (besitzt nicht einmal eine Webseite oder Adresse!!)

Dort findet sich daher leider nur wenig bis nichts!

 

Auch die sündteuren Interessensvertretungen wie Städtebund und Gemeindebund bieten auf ihren Webseiten ebenfalls nur wenig Sachbeiträge zur kommunalen Doppik an! Dies gilt sowohl für die Bundesorganisation als auch für die Länderorganisationen!

Das "Zentralorgan" des Gemeindebundes - kommunal.at - vermittelt überwiegend nur kostenpflichtige Onlineseminare zwischen einem Privatanbieter und den Gemeinden. Ist das genug für eine Fachzeitschrift?

 

Diese Webseite richtet sich in erster Linie an die österreichischen Gemeindeverantwortlichen (Gemeinderäte)! Sowohl die Mehrheitsvertreter als auch die Minderheitsvertreter können sich hier kostenlos  Basis-und Detailinformationen für Voranschlag, Nachtragsvoranschlag, Eröffnungsbilanz, Rechnungsabschluss und mittelfristige Finanzplanung aneignen.

  • Unerprobte EDV-Programme, die nur einer in der Gemeinde halbwegs bedienen kann, genügen nicht für eine ordentliche Abwicklung der kommunalen Aufgaben!
  • Der Gemeinderat als beschlussfassendes Organ ist abhängig wie noch nie vom Können, Wohlwollen und Informationswillen des Programmbedieners

THEMENÜBERBLICK - der Wegweiser


So geht Eröffnungsbilanz 2020


Am Beispiel der Stadtgemeinde Gänserndorf zeigt der Autor Schritt für Schritt die Erstellung der Eröffnungsbilanz per 01.01. 2020.

Du wirst so etwas auf keiner anderen österreichischen Webseite finden! Leider schon gar nicht auf den Webseiten der sündteuren Interessenvertreter Gemeindebund und Städtebund.

So geht Eröffnungsbilanz


Kofinanzierte Schutzbauten


Eine Mega-Bombe gegen Länder und Gemeinden!

Oder:

Ein weiterer "Rohrkrepierer" des VR-Komitees! 

Zu Kofinanzierte Schutzbauten


Rechnungsabschluss 2020


Im September 2020 hatte ein hochkarätiges Autorenteam von public einen sehr informativen Beitrag zum Rechnungsabschluss 2020 als pdf-Datei veröffentlicht. Der Autor hat einige Bereiche daraus analysiert und stellt seine Erkenntnisse auf der Seite

So geht Jahresabschluss 2020

zur Verfügung!

Viel Vergnügen!


Wünsche an das VR-Komitee


In dieser Petition appelliert der Autor an das anonyme VR-Komitee und dessen 13 (!) Auftraggeber, die Sommerzeit zu nützen, um dem Softwareschmieden-Oligopol klare Vorgaben für funktionierende Programme zu machen insbesondere im Hinblick  auf:

  • Korrekte Rücklagenbehandlung
  • Erfolgsneutrale Übertragung des Saldos 1 auf den Investitionshaushalt
  • Richtige Darstellung der Zahlungsmittelreserven
  • Rücknahme der fehlerhaften neuen Querschnittsrechnung durch das VR-Komitee
  • Wohin gehören die Zinsen aus Finanzderivaten?

Zur Seite

Wünsche an das VR-Komitee


Nachtragsvoranschlag 2020


am Beispiel der Stadt Feldkirchen in Kärnten.

Der abrupte Wechsel bei der Darstellung des Investitionsnachweises sowie die eigenartige Einbindung von "Projektüberschüssen" aus dem RA 2019 führten zu Wirrnissen und Zweifel! 

Erst mit dem Ergebnis seiner Jahrescashflow-Rechnung für Feldkirchen konnte sich der Autor von der guten Performance dieser Stadtgemeinde überzeugen!

Zum

Nachtragsvoranschlag 2020

 


Steiermark: Aufbau-und Ablauforganisation für den Gemeindehaushalt


Die steirischen Bürgermeister(innen) sind von der eigenen Gemeindeaufsicht besonders 

gefordert. Bis 31. März 2022 müssen sie ohne jede Hilfe der steirischen Gemeindeaufsicht eine der schwierigsten betriebswirtschaftlichen Aufgaben bewältigen - nämlich die Erstellung einer Aufbau-und Ablauforganisation für die Abwicklung des Gemeindehaushalts.

Die Steirer nennen das "Allgemeine Dienstverfügung für den Gemeindehaushalt" (ADG).

 Mehr dazu auf der Seite

Steiermark - Allgemeine Dienstverfügung

 

 


Gemeindevoranschlag 2020


Am Beispiel der Stadtgemeinde Gänserndorf versucht der Autor, die wesentlichen Punkte für die Beurteilung eines Voranschlages gemäß dem neuen kommunalen Rechnungswesen laut VRV 2015 herauszuarbeiten. 

Die Darstellung des 1. Nachtragsvoranschlages 2020 der Stadtgemeinde Gänserndorf lehnt der Autor jedoch strikt ab! Die unnötige und unsinnige Aufblähung des Rechenwerkes um rund 2 Millionen Luftgeld ist nicht akzeptabel! Nichts mehr ist dann vergleichbar!

Zum Gemeindevoranschlag 2020


Nachtragsvoranschlag 2020 - Steiermark

(veröffentlicht am 03.09.2020)


Die Steiermark hat am 20. August 2020 als erstes Bundesland Richtlinien für die Erstellung des Nachtragsvoranschlages 2020 ihrer Gemeinden herausgegeben bzw. veröffentlicht!

Download hier:

https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11681618_74836796/b9d336d7/606_Steiermark_gesamt.pdf 


Das darf nicht wahr sein: Die EDV-Anbieter werden informiert, die betroffenen Gemeinden nicht!!

Die steirische Gemeindeaufsicht findet es nicht der Mühe wert, diesbezüglich ihre eigenen Gemeinden zu informieren, sondern nur die EDV-Anbieter! Sie degradiert damit alle steirischen Gemeindeverantwortlichen zu Bittstellern! Unglaublich!


Nachtragsvoranschlag 2020 der Musterstadt Trofaiach (Stmk)


Bringt dieser Nachtragsvoranschlag 2020 neue Lösungsvorschläge für die richtige Behandlung von Rücklagen und für die Darstellung von Investitionen?

Trofaiach zählt neben Grafenwörth (NÖ) und Klagenfurt zu den Avantgarde-Gemeinden im Hinblick auf die Kommunale Doppik!

Diese Gemeinden verfügen über externe Top-Beratung und engsten Zugang zu ihren Software-Lieferanten! Von diesen Gemeinden werden absolut exakte Lösungen erwartet! Von wem sonst?

In zwei Monaten ist in allen österreichischen Gemeinden der Haushaltsvoranschlag 2021 zu beschließen!

Es ist zu befürchten, dass die bisher ungelösten Probleme auch darin ihren Niederschlag finden werden!

Zum Nachtragsvoranschlag 2020 von Trofaiach


Eröffnungsbilanz Hornstein


  • Die burgenländische Marktgemeinde Hornstein veröffentlichte als erste Gemeinde ihre Eröffnungsbilanz 2020 mit allem Drum und Dran!
  • Nur die Leasingverbindlichkeiten müssten in der Passiva ergänzt werden unter der Position "E.II.2 Leasingverbindlichkeiten"!
  • Der Autor erläutert den Großteil der Bilanzpositionen!
  • Im Zusammenhang mit dem Nachtragsvoranschlag 2020 stellt der Autor seine Jahrescashflowrechnung vor!
  • Das Ergebnis der Neuen Querschnittsrechnung ist selbstredend falsch, weil ja die zugrunde liegenden schweren Fehler bis dato nicht behoben sind!

siehe dazu die Seite

Zur

Eröffnungsbilanz Hornstein