KOFINANZIERTE SCHUTZBAUTEN - eine unfassbare "Bombe" für Länder und Gemeinden

(veröffentlicht am 17. November 2020)


Das österreichische VR-Komitee veröffentlichte auf der Webseite des Gemeindebundes seine Empfehlung zur Behandlung von Kofinanzierten Schutzbauten.

pdf-Datei, 27 Seiten.

Download hier


Darin ist folgendes Beispiel enthalten:

Rechts der Originaltext, links die zusammenfassende Beispielangabe



Worin liegt die Bombe?


Sie liegt darin, dass das VR-Komitee mit allem Ernst den Ländern und Gemeinden anordnen will, die erhaltenen Zuschüsse für Investitionen in der Bilanz als Schulden auszuweisen!

Das ist unfassbar, schockierend und nicht hinnehmbar! Und das unter Mitarbeit des Gemeindebundes und des Städtebundes!!


Aus dem oben angeführten Beispiel - das unten im Detail nachvollzogen wird, ergibt sich der Ansatz in der obigen Schemabilanz:

  • Die Zuschüsse von Bund und Land und anderen Dritten sollen in den Gemeinden als langfristiges Fremdkapital in der Bilanz angesetzt werden!
  • Die "Sonderposten", in denen die Zuschüsse gesammelt werden sollen, werden vom VR-Komitee nicht berücksichtigt! Warum wurden dann diese so in die Bilanz aufgenommen?

Nachstehend sehen wir den Vorschlag des Autors:

  • Die Salden von den Konten der Klasse 3 werden am Jahresende in die Klasse 9 ("Sonderposten") umgebucht. 
  • Die ertragswirksame  Auflösung erfolgt dann aus der Klasse 9


Der Autor hatte diese Problematik vorausgeahnt und am 18. Dezember 2017 per email ein Schreiben an

  • das Bundesministerium für Finanzen und
  • den Rechnungshof gesandt

Von beiden erhielt ich bis dato keine Empfangsbestätigung oder Antwort!


Nachstehend sind Auszüge aus meiner Stellungnahme zu sehen:



Und genau diese "Vergewaltigung" der Doppik will das VR-Komitee nun vornehmen!


Es bleibt nur eines: Widerstand, Widerstand und nochmals Widerstand!!!


So geht die Verbuchung von Kofinanzierten Schutzbauten richtig!


Der Autor stellt nachstehend die einzelnen Buchungsschritte für die Erfassung von kofinanzierten Schutzbauten dar. Zuerst wird die Version des VR-Komitees angeführt, danach diejenige des Autors!


Nochmals die Angabe und Zusatzangabe:



Der Buchungsablauf:

1. Überweisung des Gemeindeanteiles in Höhe von € 600.000,00 an das Land

1.1 Version VR-Komitee

1.2 Version Autor

Anmerkung: de facto kein Unterschied!


2. Im Jahr 2021 langt die Aufstellung über die Anschaffungs-und Herstellungkosten vom Land ein; es erfolgt die Aktivierung des Anlagengutes in der Gemeinde


2.1 Version VR-Komitee


2.2 Version Autor

Worin besteht der Unterschied?

Der Autor bucht sofort gegen "2800 Geleistete Anzahlungen für Anlagen"! Das Konto ist ja vorhanden! Somit ist kein Umweg über ein anderes Konto notwendig! Die nachstehende Buchung entfällt daher bei der Version des Autors!



3. Verbuchung der Anlagenabschreibung (direkt)


3.1 Version VR-Komitee

3.2 Version Autor

Anmerkung: de facto kein Unterschied


4. Die Auflösung der Investitionszuschüsse - nun kommt der Crash!!!


4.1 Version des VR-Komitees


Wie die nachstehende Abbildung zeigt, will das VR-Komitee 

  • alle Kapitaltransfers von Bund, Ländern und anderen Dritten in der Klasse 3 (=Schulden) sammeln 
  • dort stehen lassen
  • und von dort aus die ertragswirksamen Auflösungen vornehmen!
  • die Bedienung der "Sonderposten" in der Passiva der Bilanz wird vom VR-Komitee nicht in Erwägung gezogen!


4.2 Version des Autors


Warum ist wohl die Rubrik D "SONDERPOSTEN" (Investitionszuschüsse, Kapitaltransfers) in der Passiva der Bilanz eingerichtet worden?

Sie ist eindeutig von deutschen Quellen abgeschrieben und übernommen worden! Das VR-Komitee hat aber offenbar den Sinn und Zweck dieser Regelung nicht verstanden!

 

Denn es wäre höchste Zeit und wichtig, dass das VR-Komitee dafür Kontengruppen  im Kontenplan der Länder und Gemeinden festgelegt!

Dabei kann es sich sachlogisch nur um Konten in der Kontenklasse 9 handeln!

Daher verwendet der Autor in den nachstehenden Darstellungen die Ersatzkontonummer

                             9???

Das VR-Komitee ist höflich eingeladen, die Kontengruppen für den Abschnitt D der Passiva in einem neuen "Umlaufbeschluss" zu veröffentlichen! 


  • Diese Abbildung zeigt den Vorschlag des Autors für die Umbuchung der Kapitaltransfers von den Konten der Klasse 3 zu den Konten der Klasse 9.
  • Diese Buchung erfolgt im Rahmen der "Um-und Nachbuchungen" bei der Bilanzerstellung.
  • Der Vorteil:
    • Die Konten der Klasse 3 (3000 Kapitaltransfers vom Bund, 3010 Kapitaltransfers vom Land) werden am Jahresende auf Null gestellt.
    • Diese Konten werden daher am Beginn des nächsten Jahres mit Null eröffnet.
    • Es entsteht somit kein Chaos auf den Konten für Investitionszuschüsse!

Die unten stehende Abbildung zeigt einen Ausschnitt der Passiva! Im Mittelpunkt dabei steht die Rubrik D (Sonderposten alias Investitionszuschüsse vulgo Kapitaltransfers).

Damit verhindert der Autor, dass die Investitionszuschüsse der Kontenklasse 3 zugeordnet werden und somit Fremdkapital (Schulden) darstellen!

Nach meinem Motto: Geschenke stellen keine Schulden dar!



  • Hinweis: Die obige Darstellung zeigt die Beträge nach der ertragswirksamen Auflösung der Investitionszuschüsse!
  • In der Abbildung unten ist die ertragswirksame Auflösung der Investitionszuschüsse dargestellt!


Wie sehen nun die Konten

  • "3000 Investzuschüsse Bund"  und
  • "9???? D.1  Investzuschüsse Bund" 
  • schematisch im Jahr 2021 aus?


Erläuterungen:

a) Zum Konto "3000 Kapitaltransfers vom Bund"

  • Im April 2021 wird das Projekt aktiviert (0510/3000)
  • Per 31.12. 2021 wird das Projekt passiviert (3000/9???)

b) Zum Konto "Kapitaltransfers vom Bund (SOPO)

  • Jahresabschluss 2021
    • Passivierung des Projektes (3000/9???)
    • Jährliche ertragswirksame Auflösung (9???/8130)
    • Abschluss des Saldos gegen das Schlussbilanzkonto (9???/9800)

Zum Abschluss: Ein wichtiger und hoffentlich wertvoller Tipp! Mache eine separate "schlaue" Liste über alle Deine empfangenen Kapitaltransfers, die Du in der Rubrik  D der Passiva sammelst!



a) Zu den Zuschüssen bis 31.12.2019:

  • Durch Deine Erhebung der Investitionszuschüsse im Vorfeld ist eine sortierte Liste nach Zuschussgebern und die Höhe des Zuschusses per 31.12.2019 ohnehin schon vorhanden.
  • Nun ist nach Meinung des Autors innerhalb dieser Liste nur mehr eine Sortierung nach der Restnutzungsdauer der geförderten Güter erforderlich, die folgendes zeigt:
    • Art der Sachanlage
    • Buchwert per 31.12.2019
    • Restnutzungsdauer
    • Auflösungsbetrag
  • Siehe nachstehendes Beispiel

Diese Angabe stammt aus dem Rechnungsabschluss 2019 der Stadtgemeinde Gänserndorf (NÖ), Seite 361 (Ausschnitt):



Die Lösung erfolgt in einem Excel-Tabellenblatt. Die Formeln findest Du in den Kommentaren!

Die übrigen Daten sind einzugeben!


b) Zu den Zuschüssen ab 01.01.2020

Es ist dies nur ein Vorschlag des Autors! Andere Lösungen sind möglich! Das VR-Komitee wird nicht umhinkommen, sich der Problematik zu stellen!

Wahrscheinlich wird es in der nächsten Novelle eine weitere Beilage geben! 

Aber bis dahin kannst Du Dich auf diese Weise vorbereiten!



Viel Zuversicht, Geduld und Erfolg!