NACHTRAGSVORANSCHLAG 2020 - am Beispiel der Kärntner Stadtgemeinde Feldkirchen

(veröffentlicht am 30.09.2020)


Die schmucke Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten zählt zu den ersten Gemeinden in Österreich, die einen Corona_Nachtragsvoranschlag 2020 gemäß den Kärntner Landesvorschriften veröffentlicht hat.


Geradezu vorbildlich werden die dazugehörigen Unterlagen auf der Webseite von Feldkirchen angeboten:

  • Rechnungsabschluss 2019 als pdf-und xlsx-Datei
  • Voranschlag 2020 als pdf-und xlsx-Datei
  • Nachtragsvoranschlag als pdf-und xlsx-Datei
  • Konsolidierter Voranschlag als pdf-Datei

Veröffentlichung des Finanzierungs-Nachtragsvoranschlages in dieser Form unbrauchbar!


Hier sehen wir die Verordnung der Stadtgemeinde Feldkirchen vom 09. Juli 2020 betreffend die Veröffentlichung des Nachtragsvoranschlages.

 

Leider konnte der Autor mit den hier komprimiert dargestellten Zahlen des Finanzierungshaushaltes absolut nichts anfangen!

Seine Bewunderung gilt allen Leuten, die diese Darstellung uneingeschränkt verstehen!

 


Gegenüberstellung von ALT und NEU - nur so können die Kerndaten von Voranschlag und Nachtragsvoranschlag vom Bürger rasch verstanden werden!


Nach dem Herunterladen aller Dateien erstellte der Autor diese Vergleichsübersicht auf Ebene 1!

Sie enthält die Zahlen des Voranschlages und des Nachtragsvoranschlages sowie deren Differenz. Wie zu ersehen ist, sinkt der SALDO 1 um € 1.604.000,00 auf € -446.000,00, verursacht durch coronabedingte Einnahmenausfälle.

Die Ausgaben für Investitionen steigen aber gleichzeitig um € 447.500,00 auf € 4.718.500,00. Dazu gibt es keinen Einwand! In Krisenzeiten sind höhere Investitionen zu befürworten!

 

Zur Schlüsselzahl der Finanzplanung laut VRV 2015 - der SALDO 5:

Der SALDO 5 sollte nach Ansicht des Autors im Idealfall Null oder größer Null sein, dann ist der Haushalt ausgeglichen! Ein negativer Betrag deutet auf fehlende Finanzierungsmittel hin!

Der Saldo 5 beträgt 

  • beim Voranschlag- 2.062.100,00
  • beim Nachtragsvoranschlag-4.264.500,00 
  • somit beträgt die Differenz € - 2.202.400,00. Dies ist jener Betrag, der oben in der Veröffentlichung ausgewiesen ist. Jetzt wird diese Zahl verstanden!

Anmerkung:

Die Gemeindeaufsichten in den Bundesländern regeln so Vieles - Sinnvolles und Unsinniges!

Die obige Gegenüberstellung sollte das Mindestmaß sein, mit dem die Gemeinden ihren Nachtragsvoranschlag veröffentlichen sollten! Nur so kann Vertrauen und Verständnis in der Bevölkerung erweckt werden!


Über welche Ressourcen verfügt Feldkirchen in Kärnten?

  • Rücklagen laut Rücklagennachweis:

Hinweis: Nachdem in dieser Darstellung keine Zahlungsmittelreserven ausgewiesen sind, muss der Betrachter annehmen, dass auch keine vorhanden sind! Somit handelt es sich um nicht in Geld gedeckte Rücklagen, deren Zuführungen und Auflösungen nur im Ergebnishaushalt ihren Niederschlag finden. 


EXKURS:

  • Im konsolidierten Nachtragsvoranschlag 2020 sind diese € 70.000,00 Entnahmen richtig im Ergebnishaushalt angesetzt!
  • Im Gegensatz dazu ist im Voranschlag 2020 und im Nachtragsvoranschlag 2020 ein Betrag von € 1.896.000,00 vorgesehen. Diese Zahl wäre nicht erklärbar bzw. nachvollziehbar!


Prima! Der Voranschlag 2020 und der Nachtragsvoranschlag 2020 sind durch den  konsolidierten Nachtragsvoranschlag 2020 richtig korrigiert worden.

Anstatt € 1.896.000,00 sind richtigerweise nur € 70.000,00 ausgewiesen! Die Hauptdarstellung stimmt somit mit dem Nachweis überein!


  • Wertpapierdepot (Rücklagen in Form von Wertpapieren)

Feldkirchen verfügt laut Rechnungsabschluss 2019 über annähernd 5,8 Millionen €uro über Wertpapiere und Beteiligungen. Die SPARINVEST-Wertpapiere von rund 5,7 Millionen könnten im Bedarfsfall sofort flüssig gemacht werden!

Hinweis:Dieses Depot muss auch im Voranschlag und Nachtragsvoranschlag ausgewiesen werden! Noch fehlt es!


Das große Rätsel: Der Investitionsnachweis und dessen Finanzierung mit Sollüberschüssen


Große Abweichung der Darstellungsform des Investitionsnachweises zwischen dem Voranschlag 2020 und dem Nachtragsvoranschlag 2020

a) Die Darstellung im Voranschlag 2020:


Im Voranschlag 2020 sind die Projekte in einer Staffelform dargestellt. Als Beispiel ist hier der Rathausumbau zu sehen.


b) Die Darstellung im Nachtragsvoranschlag 2020 in Tabellenform:



Diese Darstellung in Tabellenform entspricht genau der Vorgabe der Steirischen Gemeindeabteilung! Offenbar verlangen die Kärntner Nachbarn auch diese Darstellungsform!


Das große Dilemma:

Die Spalte Finanzierung "Haushaltsrücklagen" im Investitionsnachweis


Wie oben festgehalten, verfügt Feldkirchen über keine in Geld gedeckten Rücklagen. Daher rätselte der Autor über die in der Spalte "Haushaltsrücklagen" angesetzten Beträge und deren Herkunft!

Im Rechnungsabschluss 2019 auf Seite 283 ff ist der Autor fündig geworden:

Titel: "Gesamtdarstellung außerordentliche Vorhaben"!

In nicht systemkonformen Nebenrechnungen werden im Rechnungsabschluss 2019 die "Überschüsse" pro Projekt ermittelt und als Finanzierungsmittel dem Investitionsnachweis 2020 zugeordnet! Offenbar schreibt dies die Kärntner Gemeindeaufsicht so vor!


Ergibt diese Vorgangsweise einen Sinn? Oder handelt es sich dabei um reine "Luftfinanzierung"?

 

  • Können diese "Überschüsse" allein technisch gesehen Finanzmittel sein?
  • Warum scheinen diese Beträge in Höhe von insgesamt € 2,697 Millionen nur im Investitionsnachweis auf ? Warum findet sich keiner dieser Beträge  im "Detailnachweis" des Voranschlages?
  • Warum gibt es Differenzen zwischen den Summen des Investitionsnachweises  und den Summen des Investitionshaushaltes? Diese Größen müssten gleich sein!
    • Gesamtinvestitionen laut Investitionsnachweis € 3.759.200,00
    • Gesamtinvestitionen laut KZ 341 "Auszahlung aus der Investitionstätigkeit" € 4.288.200,00
    • Die Differenz beträgt exakt € 529.000,00.


Abschließende Betrachtung:

Die Cashflow-Rechnung des Autors für Feldkirchen als zentrales Beurteilungskriterium - eine gute Sache!



Diese Jahres-Cashflow-Rechnung kann erst nach Vorliegen des Rechnungsabschlusses 2019 erstellt werden!

  • Großer Vorteil von Feldkirchen: der satte Endbestand (EB) = Anfangsbestand (AB) auf den Konten Kassa und Bank in Höhe von 4,3 Millionen Euro!
  • Soll-Überschüsse (o.HH, ao. HH, Vorschüsse, Verwahrgelder) betrachtet der Autor als "Forderungen" (Kontenklasse 2)
  • Soll-Abgänge (o.HH, ao. HH, Vorschüsse, Verwahrgelder) betrachtet der Autor als "Verbindlichkeiten" (Kontenklasse 3)
  • Resultat dieser Berechnungsmethode: ein Jahrescashflow in Höhe von rund
  •  € - 774.000,00.
  • Dieser Betrag könnte durch Kreditaufnahme oder Verkauf von Wertpapieren bedeckt werden.
  • Kein Malheur, wenn man bedenkt, dass rund 4,3 Millionen Euro investiert werden!
  • Die Stadtgemeinde Feldkirchen steht gut da! Gratulation! Weiterhin alles Gute!!