Einzahlungen - Auszahlungen, Erträge - Aufwände am Beispiel des Rechnungsabschlusses 2019 des Bundeslandes Salzburg

(veröffentlicht am 01. Juni 2021)


oder eine "Respektbekundung" des Autors an die Salzburgerinnen und Salzburger


Wichtige Begriffe in der neuen Staatsverrechnung:

  • EINZAHLUNGEN und AUSZAHLUNGEN im FINANZIERUNSHAUSHALT (FHH)
  • ERTRÄGE und AUFWÄNDE im ERGEBNISHAUSHALT (EHH)

Die Finanzierungsrechnung (FHH)

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Der Saldo 5 der Finanzierungsrechnung.

Dieser ergibt sich aus reinen Bewegungsdaten. Geldflüsse aus der Abwicklung von Bestandsdaten (Forderungen und Verbindlichkeiten) sind darin nicht enthalten!


Die Ergebnisrechnung (EHH)

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Der Saldo aus Erträgen und Aufwänden wird "Nettoergebnis" genannt. In der Doppik als "Gewinn" oder "Verlust" bezeichnet.

Ein positives Nettoergebnis erhöht das Eigenkapital, ein negatives Nettoergebnis vermindert dieses.


AD ("Advocatus diaboli") meldet sich zu Wort:

  • Die Erträge müssten um die PRA korrigiert werden
  • Die Aufwände müssten um die ARA korrigiert werden
  • Die Pensionsrückstellung steht in voller Höhe nur in der Bilanz. Um diesen Betrag zu erreichen, fehlen 113,5 Mio an Dotierung in der Ergebnisrechnung
  • Nettoergebnis neu: rund - 547 Mio €uro

Um das "Nettoergebnis" zu verstehen, ist eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Begriffen "Erträge" und "Aufwände" erforderlich:

Es wird unterschieden:

  • finanzwirksame und nicht finanzwirksame (neutrale) Erträge
  • finanzwirksame und nicht finanzwirksame (neutrale) Aufwände


AD ("Advocatus diaboli") meldet sich zu Wort:

  • Die finanzwirksamen Erträge wurden  im EHH durch Rückrechnung ermittelt:
    • Gesamterträge minus nicht finanzwirksame Erträge 
  • Die finanzwirksamen Erträge wurden  im FHH durch Filterung der Kontenklasse 8 ermittelt
  • Resultat: es besteht eine Differenz von rund 13,4 Millionen €uro
  • Es ist zweifelhaft, ob die "Sonstigen Finanzerträge" von rund € 10,3 Mio überhaupt ausgewiesen werden dürfen. Dagegen spricht das UGB, in dem das "Imparitätische Realisationsprinzip" verankert ist.

AD ("Advocatus diaboli") meldet sich zu Wort:

  • Die finanzwirksamen Aufwände wurden  im EHH durch Rückrechnung ermittelt:
    • Gesamtaufwände minus nicht finanzwirksame Aufwände
  • Die finanzwirksamen Aufwände wurden  im FHH durch Filterung der Kontenklasse 4-7 ermittelt
  • Resultat: es besteht eine Differenz von rund 11,7 Millionen €uro
  • Bei der "Planmäßigen Abschreibung" besteht eine Differenz zwischen mit Ergebnishaushalt und dem Anlagenspiegel von rund 7,7 Mio €uro
  • Bei den Pensionsrückstellungen sind in der Vermögensbilanz rund € 470,6 Mio ausgewiesen, in der Ergebnisrechnung findet sich nur eine Dotierung von rund € 357 Millionen

Erläuterungen zu den neutralen Aufwänden:

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Der Autor teilt diese zum besseren Verständnis in zwei Gruppen:

  • FÜRSORGE-Aufwendungen: für die im Land Salzburg beschäftigten Menschen:
    • Personalaufwendungen
    • Pensionsrückstellung
  • VORSORGE-Aufwendungen: für die Bewahrung des Vermögens des Landes Salzburg:
    • alle anderen Positionen
      • insbesondere Anlagenabschreibung
      • Dotierung von Rückstellungen

Und so würde der Autor die Salzburger Bevölkerung informieren


Kurz und bündig das Wichtigste in überschaubaren Grafiken und mit einfachem Text:

  • Investitionen
  • Finanzierung der Investitionen
  • Schuldenentwicklung samt pro Kopf-Verschuldung

1. Die Salzburger Investitionen im Jahr 2019


  • bestehen aus 3 Komponenten:
    • Erwerb von Sachanlagen (Investitionen im engeren Sinne)
    • Gewährung von Darlehen und Krediten
    • Gewährung von Kapitaltransfers (Investitionszuschüsse an Dritte)

a) Der Erwerb von Sachanlagen in Höhe von 74,6 Mio €uro



b) Die Gewährung von Darlehen und Vorschüssen an Dritte in Höhe von rund 24 Mio Euro


 

  • zum Beispiel Darlehen zur Wohnbauförderung an die Salzburger Bürgerinnen und Bürger

c) die Gewährung von Kapitaltransfers (Investitionszuschüsse) an Dritte in Höhe von rund 225 Mio €uro


  • Träger des öffentlichen Rechts sind zum Beispiel
    • Salzburger Gemeinden
  • Organisationen ohne Erwerbscharakter sind zum Beispiel Rotes Kreuz

2. Die Salzburger Finanzierung im Jahr 2019


  • Die Finanzierung der Investitionen erfolgte im Rechnungsjahr 2019 ausschließlich aus Eigenmitteln (=Eigenfinanzierung)

Diese Grafik ist überwiegend selbsterklärend:

Das Geld stammt aus:

  • Anlagenverkäufen
  • Darlehensrück-zahlungen
  • Investitions-zuschüssen
  • Aus dem Überschuss der laufenden Einnahmen über die laufenden Ausgaben

  • Die Finanzierung im Rechnungsjahr 2019 durch Fremdmittel

  • Im Rechnungsjahr 2019 wurden keine Fremdmittel zur Finanzierung der Investitionen benötigt!


Achtung Fehlerkorrektur:

(durchgeführt am 29.06.2021)

  • Die Einwohnerzahl des Bundeslandes Salzburg beträgt per 01.01.2020 laut einem offiziellen Dokument der Salzburger Finanzabteilung 558.410 und nicht 157.163!
  • Somit beträgt der Schuldenstand 2019 pro Kopf nur € 2.389,60 !
  • Der Autor bittet um Entschuldigung für dieses "redaktionelle Versehen"!
  • ("Redaktionelles Versehen" ist ein hochinteressanter neuer Terminus für schwere Fehler in einer Ausarbeitung. Geprägt von einer Abteilung im BMF und vom VR-Komitee!)
  • Nachstehend sieht man die Korrektur der obigen Grafik!

Anmerkungen zu dieser Grafik:

  • Es ist unglaublich, wie viele Informationen die Salzburger auf eine DIN A4- Seite bringen! Großes Kompliment!
  • Es ist eine Wohltat, dass Beginn und Ende der Darlehenslaufzeit angegeben sind! (War in den Vorgängerversionen der VRV nicht gefordert! Für einen engagierten Gemeinderat ein Horror!)
  • Es gibt nur Finanzschulden gemäß § 32 Abs 1 der VRV 2015.
  • Im Rechnungsjahr 2019 sind keine neuen Schulden aufgenommen worden, wohl aber 131,5 Millionen €uro getilgt worden.
  • Der Schuldenstand pro Kopf beträgt im Land Salzburg für das Jahr 2019 rund  € 2.400,00 €uro

Fazit: Die tüchtigen Salzburgerinnen und Salzburger scheinen die Folgen des katastrophalen Finanzskandals aus den Jahren 2012/2013 überwunden zu haben! Dazu eine aufrichtige Gratulation!