Die Erklärung der Budgetarten "Bereichsbudget", "Globalbudget" und "Detailbudget" kurz und bündig!

 

Diese nebenstehende Grafik ist selbsterklärend!

Das Ansatzverzeichnis unterscheidet sich kaum von der kameralen Version und ist für erfahrene Kämmerer eine Selbstverständlichkeit!


Die Erklärung des Begriffes "Post" kurz und bündig!

"Post" ist eine Kontengruppe.

Zirka 70 bis 80 % der Kontengruppen unterscheiden sich nicht vom kameralen Rechnungswesen.  Dies ist ein Vorteil für das Erlernen und Anwenden der kameralen Doppik!


Die Erklärung der Begriffe "Ansatz" und "Post" kurz und bündig in einer Überblickstruktur!

 

Der §6 Abs 6 erlaubt die Ausdehnung eines Kontos auf insgesamt 6 Stellen.

Und dies ist besonders wichtig für die Organisation der Personenkonten in der Klasse 2 (Forderungen) und Klasse 3 (Verbindlichkeiten).

 

 

Zum Beispiel:

233          Forderungen aus Abgaben

     233000 ABRAHAM Hubert

     233001  BERTRAM Claudius

     233002  CAESAR Helmut Franz


"analog den Regeln der Anlagenabschreibung".

Um diesen Halbsatz müsste der § 36 der VRV ergänzt werden!

 

Investitionszuschüsse (Kapitaltransfers)

 

§ 36. Für erhaltene und zweckentsprechend verwendete Kapitaltransferzahlungen für Investitionen sind Sonderposten auf der Passivseite zwischen dem Nettovermögen und den langfristigen Fremdmitteln anzusetzen. Die Auflösung der Sonderposten für geförderte Vermögensgegenstände ist entsprechend der in der Nutzungsdauertabelle angegebenen Nutzungsdauer (Anlage 7) ertragswirksam vorzunehmen.

 

Dies ist zuwenig! Der Einbezug des oben angeführten Halbsatzes wäre wichtig!


 

 Irgendwo in der VRV sollte stehen, ab wann die Regelung der Sonderposten (Investitionszuschüsse) gilt! 

 

Wenn nichts ergänzt wird, muss man davon ausgehen, dass nur Investitionszuschüsse ab dem Jahr 2020 (=Inkrafttreten der neuen kommunalen Doppik) erfasst werden! Alle zuvor gewährten Investitionszuschüsse spielten somit keine Rolle!

 


 Irgendwo in der VRV sollte stehen, dass es im neuen kommunalen Rechnungswesen sowohl ein "Grundbuch" als

auch ein "Hauptbuch" gibt!

 

o GRUNDBUCH (JOURNAL)= Zeit geordnete Verrechnung

o HAUPTBUCH (Summe aller Hauptbuchkonten)= Sach geordnete Verrechnung 

 


 Irgendwo in der VRV sollte stehen, ob eine Kommune das Wahlrecht zwischen einer "direkten Anlagenabschreibung" und einer "indirekten Anlagenabschreibung" hat.

 

o  Der Autor empfiehlt die direkte Abschreibung, nach dem ohnehin ein umfassendes Anlagenverzeichnis (Anlagenspiegel) geführt werden muss, das die Abschreibung im Detail und in Summe erfasst!

o  Vorteil: Die Bilanz enthält dann die aktuellen Werte ("fortgeschriebene Anschaffungswerte").

Diese Form erleichtert das Verstehen für die Bürgerinnen und Bürger.