(veröffentlicht am 01. Juni 2021)
Aufgabe und Arten der Rechnungsabgrenzung:
1. Aufgabe:
2. Arten:
Wie funktionieren nun die Rechnungsabgrenzungen in der "neuen" Kameralistik?
Der §3 Abs (2) der VRV 2015 regelt eindeutig folgendes;
"Im Ergebnishaushalt sind Erträge und Aufwendungen periodengerecht abzugrenzen."
siehe Abbildung unten!
Anmerkung:
Der Gesetzgeber (sprich de facto das VR-Komitee ) sollte bald klar stellen, was nun wirklich vom Normadressaten gewollt wird:
Voll Euphorie stellte daher der Autor folgende Theorie auf:
Der Autor hatte diese Theorie für den RA 2019 von Salzburg folgendermaßen umgesetzt:
Folgende Beträge ermittelt der Autor mit dieser Methode für die einzelnen Rechnungsabgrenzungsarten:
390 PRA: € 29.686.530,76
290 ARA: € 1.182.558,39
283 Sonstige kurzfristige Forderungen: € 16.412.011,84
374 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten: € 238.250.980,68.
a) Die Aktive Rechnungsabgrenzung
Greifen wir die ARA (Aktive Rechnungsabgrenzung) heraus:
Frohen Mutes schaute der Autor im Bericht des Landesrechnungs-hofes nach, ob sein ermittelter Betrag annähernd stimme.
Und plötzlich glaubte er, es träte ihn ein Pferd! Der LRH berichtet von einem ARA-Betrag von insgesamt € 46,6 Millionen, davon alleine 39,2 Millionen €uro für die Abgrenzung beim Personalaufwand (siehe obige Abbildung!)
Schockiert und verwirrt arbeitet der Autor die Details für den Personalaufwand noch einmal heraus:
Wie leicht zu erkennen ist, sind die Beträge für die Auszahlungen beim Personal und die Personalaufwendungen annähernd gleich groß!
Nach Ansicht des Autors müssten aber die Aufwendungen im Ergebnishaushalt um 39,2 Millionen Euro niedriger sein als ausgewiesen! Zumindest ist das in der Doppik so!
Welche Gründe sprechen dafür, dass die Rechnungsabgrenzungen in der Ergebnisrechnung gar nicht erfasst worden sind?
Die Erkenntnis daraus: Das Nettoergebnis in Höhe von minus 442,0 Millionen €uro wäre um 46,6 Millionen €uro zu hoch, also falsch ausgewiesen!
EXKURS: Das Nettoergebnis von Salzburg laut RA 2019
Ein Detail so nebenbei!
Dem Autor ist aufgefallen, dass die offiziellen Zahlen für die Darstellung des Nettoergebnisses von den Zahlen des Ergebnishaushalts abweichen! Das Ergebnis selbst ist gleich hoch ausgewiesen!
Und nun zur großen Überraschung:
Anmerkungen:
Diese Darstellung verwirrt:
b) Die Passive Rechnungsabgrenzung
Dies schreibt der Landesrechnungshof in seinem Bericht auf Seite 173 f.
Die PRA beinhaltet im Voraus erhaltene Erträge!
In der Doppik würde gebucht werden:
Klasse 8/390 PRA!
Die Erträge vermindern sich!
In der Ergebnisrechnung ist diesbezüglich nichts zu finden!
Und nun zur großen Überraschung:
Auch hier erfolgt die Rechnungsabgrenzung über einzelne Abteilungen und nicht in erster Linie über die Erträge!
Dies stellt für den Autor eine komplett neue Erfahrung dar!
Nachdem für den Autor ARA und PRA nicht nachvollziehbar sind, hat er den Versuch auf Verifizierung oder Falsifizierung dieser Rechengrößen eingestellt!