1. Erste Schnellanalyse - der Saldo 5


Ein sehr gutes Rechnungswesensystem zeichnet sich dadurch aus, wenn der interessierte Dritte oder der Prüfer in der Lage ist,  rasch Informationen selbst nachvollziehen  zu können.

Aufgabe:

Wir wollen so rasch wie möglich die absolute Schlüsselinformation der Finanzierungsrechnung - den Saldo 5 - ermitteln und überprüfen.

Und dies geht so:

- Autofilter für alle benötigten Spalten festlegen

- dann nach dem letzten Datensatz 2838 in der Betragsspalte die obige Summenformel erstellen.

- dann klicken wir in der Spalte "T" um die "Einzahlungen" zu aktivieren. Wir erhalten in der Zeile 2839 das Ergebnis 2.789.599.300 €. Darauf "Auszahlungen" aktivieren und es erscheint die Summe 2.839.532.100 €. 

Die Differenz ist der Saldo 5 (= "Geldfluss aus der operativen Gebarung").

Einfach großartig und "super"!

Der Saldo 5 ist hier negativ! Darf das sein?


Darf der Saldo 5 negativ sein?


Der Saldo 5 ("Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung") ist die absolute Schlüsselzahl im Finanzierungshaushalt!

Diese Zahl muss nach Ansicht des Autors stets zumindest Null oder größer Null sein!

Nur dann ist der Finanzierungshaushalt ausgeglichen!


Wir sehen hier die komprimierte Finanzierungsrechnung für den Voranschlag 2018 des Bundeslandes Salzburg!

Der Saldo 5 ist negativ! Das bedeutet, die Ausgaben sind höher als die Einnahmen!

Lösung: Entweder werden die Ausgaben um diesen Betrag gekürzt (zB bei den Investitionen), oder die Einnahmen erhöht (zB über die Aufnahme von Schulden)!


Dürfen Kursgewinne im Vorhinein veranschlagt werden?

Die Veranschlagung von Kursgewinnen ist nach Ansicht des Autors problematisch. Laut VRV 2015 gelten stellvertretend auch andere Normen, wenn die VRV 2015 selbst zu den anstehenden Sachverhalten nichts regelt. So gelten auch für Länder und Kommunen die Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB). Und dort ist das "Imparitätische Realisationsprinzip" verankert mit dem Grundsatz:

"Noch nicht realisierte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden, noch nicht realisierte Verluste müssen ausgewiesen werden!"

Nach Ansicht des Autors dürften die obigen 5,3 Millionen Euro "Kursgewinne" nicht als Einnahmen veranschlagt werden! Kursgewinne werden auch in der Querschnittsrechnung nicht berücksichtigt!

Konsequenz: der Saldo 5 erhöht sich um diese 5,3 Millionen auf 54,9 Millionen Euro.