(veröffentlicht am 18. August 2021)
Anmerkung: der Autor war von 1980 bis 1990 Obmann des Prüfungsausschusses in seiner Heimatgemeinde. Er war nur in der Lage, in der kurzen zur Verfügung stehenden
Zeit stichprobenartige Prüfungshandlungen vorzunehmen! Und er konnte schon damals keine "Rechnungsbücher" mehr wahrnehmen!
Gemeindebund Steiermark
- Aus der Broschüre "VRV 2015 kompakt erklärt", Band II:
"Der Prüfungsausschuss ist das wichtigste Instrument der gemeindeinternen Kontrolle (,) in der jede im Gemeinderat vertretene Wahlpartei zumindest einen Sitz hat. Die
Mitglieder des Prüfungsausschusses haben die verantwortungsvolle Aufgabe, die Gemeindegebarung und deren wirtschaftliche
Unternehmungen und Unternehmen zu prüfen. Die Kenntnis der Pflichten sowie die Abläufe und Zusammenhänge in der Finanzverwaltung sind für die
ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung unerlässlich." (Band II, Umschlag hinten)
- "Der PA hat je nach landesspezifischer Bestimmung die Eröffnungsbilanz der Gemeinde per 1. Jänner 2020 zu prüfen. Über Art, Umfang und Ergebnis ist eine Verhandlungsschrift zu
erstellen." (Band II, Seite 13)
- Die Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2020 sowie der Rechnungsabschluss 2020 nach den Bestimmungen der VRV 2015 sind spätestens im Frühjahr 2021 (März/April 2021) vom Gemeinderat zu beschließen.
(Band I, Seite 3)
- "Der Beschluss über die Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2020 durch den Gemeinderat muss jedenfalls vor der Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 erfolgen." (Band
I, Seite 3)
Warum ist diese österreichische Vorgangsweise sittenwidrig, ja sogar rechts-und verfassungswidrig?
Die Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz sollte keine politische Frage, sondern ausschließlich eine Sachfrage sein!
Die Prüfung des Wahrheitsgehaltes:
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Dieser Rechnungsabschluss 2020 enthält erstmalig die Eröffnungsbilanz und den Abschluss der 3-Komponenten-Rechnung
Die oben angeführten Globalklauseln stammen aus dem Rechnungsabschluss 2020 einer sehr bekannten Gemeinde im südlichen Niederösterreich. In der nachstehenden Analyse trägt sie den Namen
"Irgendwo".
Die Quellen für die Analyse:
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Rechnungsabschluss 2020 (pdf-Datei) von der Gemeindewebseite
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CSV-Dateien über die Plattform "Offener Haushalt"
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Finanzierungshaushalt
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Ergebnishaushalt
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Vermögenshaushalt
Und das ist das Ergebnis:
- Die Zahlungsmittelreserven betragen rund € 11.200,00 und nicht Null!
- Die Bankkonten sind zusammen im Minus mit € 436.274,24.
- Der Kassabestand ist positiv mit € 2.087,15.
- Die darunter angeführte Darstellung der NÖ Gemdat ist absolut falsch! Sie widerspricht allen Bilanzregeln!
4. Der Blick auf das immaterielle Anlagevermögen
- In der Bilanz sind Null Euro ausgewiesen
- Tatsächlich sind am Ende des Bilanzjahres € 310.570,62 vorhanden!
- Bilanzkorrektur erforderlich!
5. Der Blick zum Investitionsnachweis
- Aus dem Saldo 1 sind darin € 385.957,37 als Finanzierungsmittel enthalten.
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- Diese sind sowohl auf Konto 829 als Erträge als auch auf Konto 729 als Aufwände ausgewiesen.
- Diese Beträge blähen nur die Haushaltszahlen unnötig auf! Dieser Buchungsvorgang ist unnötig wie ein Kropf und bringt außer Verwirrung nichts! ("Nullsummenspiel"!)
- Denn der Saldo 1 ist im Endeffekt mit einem Betrag von -21.560,31 negativ und kann zur Selbstfinanzierung nichts beitragen! (siehe nachstehende Abbildung!)
6. Der Blick zu den Kapitaltransfers - 5 Varianten stehen zur Wahl!
- Hier bieten die "Rechnungsbücher" fünf unterschiedliche Quellen an!
- Alle Quellen liefern unterschiedliche Daten:
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- Anlage 6a liefert einen Betrag von Null! ("Spezialität" von NÖ-Gemdat)?!
- Anlage 6 g bietet € 100.000,00 an!
- Laut Filterung Konto 871 und Konto 300 ergibt sich ein Betrag von € 491.543,87!
- Laut MVAG-Code 1311 und 1313 des VHH € 264.832,13!
- Laut MVAG-Code 333 FHH betragen die Kapitaltransfers € 261.028,76!
"Hallo Dienstmann! Wia nehman mia ihm denn, diesen Puschkawü??"
7. Der Blick auf die kurzfristigen Forderungen in der Aktiva der Bilanz
- Der in der Bilanz ausgewiesene Endbestand stimmt nicht mit den Werten des VHH überein
- Bilanz sollte korrigiert werden!
Frage an den Prüfungsausschuss:
- Im "Nachweis Kundenforderungen" stecken € 4.474,01 namens "Nicht voranschlagswirksame Gebarung" drinnen!
(siehe Grafik unten!)
- Diese werden unter B.I.1 bzw. B.I.2 ausgewiesen!
- Gibt es zwei Arten von "Forderungen in der nicht voranschlagswirksamen Gebarung?
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- Jene, die separat unter B.I.4 ausgewiesen werden?
- Und jene, die zusammen in B.I.1 (B.I.2) ausgewiesen werden?
8. Der Blick auf die kurzfristigen Verbindlichkeiten in der Passiva der Bilanz
Soviel zur Aussage des Prüfungsausschusses der NÖ Gemeinde "IRGENDWO":
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"Der vorliegende Rechnungsabschluss wurde vom Prüfungsausschuss überprüft. Er ist sachlich und rechnerisch
richtig!"