SOFTWARE-IRRITATIONEN bei der "Zuführung vom operativen zum investiven Haushalt" durch "Aufblähung" der Haushaltszahlen im operativen Haushalt! Dies ist keine Lösung, sondern unbrauchbarer Murks! Zuführung muss erfolgsneutral sein!


(veröffentlicht am 18.04. und 24.04.2020)


Obwohl die VRV 2015 bezüglich der "Zuführung vom operativen zum investiven Haushalt" keine Regelung vorsieht, bietet eine mächtige Unternehmensgruppe (Marktführer in Österreich mit über 1.600 Gemeinden) diese Möglichkeit in ihrer Software an! Wird diese genutzt, ist der Voranschlag aufgebläht und nicht mehr vergleichbar!

Begründung: 

  • Es wird der Saldo 1 (oder ein Teil davon) über das Konto 829 bzw. über den MVAG-Code "3116 Einzahlungen aus der Veräußerung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und sonstige Einzahlungen"  noch einmal dem Geldkreislauf des operativen Haushalts zugeführt! 
  • Damit dadurch keine abstruse Geldschöpfung entsteht, wird über die Kontengruppe 729 dem MVAG-Code "3225  Sonstige Auszahlungen aus Sachaufwand" ein Betrag in gleicher Höhe in zum Teil unterschiedlichen Varianten zugeführt.

Wie häufig kommt dieses Phänomen vor?

Es wurde ein Stichprobe (20 Voranschläge 2020) aus den im Internet verfügbaren NÖ Gemeinden genommen, die dasselbe Softwarelayout aufweisen. Davon machen 19  von der Möglichkeit der Zuführung Gebrauch. Eine Stadtgemeinde machte das nicht mit, sie erkannte offenbar diese nicht zielführende Möglichkeit!

19 von 20 Gemeinde-Voranschlägen in NÖ sind daher unnötig aufgebläht und mit entsprechend adaptierten Rechnungsabschlüssen 2018 und 2019 nicht vergleichbar!


Aber dieses Phänomen ist nicht nur auf NÖ beschränkt. Mehrere Beispiele dafür finden sich genauso in der Steiermark und in Öberösterreich!


Die technische Abwicklung am Beispiel der "MUSTERGEMEINDE" Grafenwörth (NÖ):


a) Ausschnitt aus dem Investitionsnachweis des VA 2020 von Grafenwörth:



Diese Ausgabenauflistung ist absolut vorbildhaft! Die Vorplanung dafür ist überlegt und perfekt!

Für die Finanzierung sieht der Voranschlag für dieses Vorhaben unter anderem eine Zuführung aus dem Saldo 1 in Höhe von € 360.000,00 vor. Insgesamt führt Grafenwörth unter diesem Titel 3.479.200,00 Euro zu, zusätzlich 55.800,00 Euro unter der Bezeichnung "Sonstige Erträge". 

Auf 981 wird eine Sammelbuchung in Höhe von € 3.535.000,00 unter der Bezeichnung "Zuführungen an investive Gebarung/Projekte" als Ausgaben angesetzt!



Was hat das zur Folge?

Der Haushalt 2020 von Grafenwörth wird unnötig um € 3.535.000,00 aufgebläht! Sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben! Dies widerspricht allen Grundsätzen eines ordnungsgemäßen Rechnungswesens!!

 

Darüber hinaus sieht der Kontenplan der VRV 2015 ein Konto "981 Ausgleich durch Rücklagen" gar nicht vor!??



Wir sehen hier, dass das Konto "3116 Einzahlungen aus der Veräußerung von GWG (geringwertigen Wirtschaftsgütern) und sonstigen Einzahlungen" und das Konto "3225 Sonstige Auszahlungen aus Sachaufwand " um jeweils € 3.535.000,00 unnötig aufgeblasen werden!



Nachdem sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben gleichmäßig aufgebläht worden sind, bleibt der Saldo 1 ("Geldfluss aus der operativen Gebarung") gleich. Aber dieser sollte doch zugunsten des investiven Haushalts aufgeteilt werden! Oder nicht???!!


Nachstehend ein praktikabler Lösungs-Vorschlag des Autors ohne Aufblähung der Haushaltszahlen:


"Zuführen" bedeutet ja, dass ein Haushaltsteil Geld hergibt (=operativer Haushalt), und ein anderer Haushaltsteil diesen Geldbetrag erhält (=investiver Haushalt)!

Bei dieser Übergabe von Geld entstehen weder Erträge noch Aufwände!

Daher muss das Verrechnungskonto ein Bestandskonto mit Soll-Haben-Gleichheit sein! 

Die obige Abbildung enthält einen praktikablen Lösungsvorschlag samt einer Schemakonto-Darstellung!


ANHANG: So verfährt eine öberösterreichische Stadtgemeinde (ca 12.000 Ew) mit dem Abschluss der Zuführungen:



Ist es eine Schande, wenn der Autor gesteht, dass er diese Darstellung - außer seinen Anmerkungen - nicht versteht? Kein weiterer Kommentar!