(veröffentlicht am 11.03.2020)
2 Beispiele als Einstieg:
a) NÖ Stadtgemeinde mit rund 8.000 Einwohnern liefert bei einer Detailanalyse des Investitionsnachweises im VA 2020 folgende Zahlen:
Gesamtausgaben für Investitionen: € 11.892.000,00!
Finanzierungssumme: € 11.892.000,00!
Aber welcher Betrag wurde im Finanzierungshaushalt für Investitionen unter dem MVAG-Code 341 tatsächlich angesetzt? Laut nachstehender Abbildung sage und schreibe nur € 5.727.100,--! Ergibt eine Differenz von € 6.165.500,00! Kann so etwas möglich sein?
b) NÖ Marktgemeinde mit rund 3.000 Einwohnern weist bei einer Detailanalyse des Investitionsnachweises folgende Zahlen aus:
Gesamtinvestitionen laut Investitionsnachweis: € 2.098.700,00.
Gesamtfinanzierung laut Investitionsnachweis: € 2.010.700,00; Fehlbetrag € 88.000,00. Dieser Betrag entspricht exakt den "Sonstigen Investitionen"! Somit sind diese nicht finanziert!
Die nachstehende Abbildung beweist, dass die für € 88.000,00 €uro der "Sonstigen Investitionen" keinerlei Finanzierung vorgesehen ist. Ganz unten steht das Finanzierungsergebnis mit - 88.000,00 €uro. Dies ist bei allen Gemeinden so, die diese Software verwenden!
Dass die "Sonstigen Investitionen" natürlich auch finanziert werden müssen, zeigt der nachstehende Ausschnitt aus dem Voranschlag 2020 der Stadtgemeinde VILLACH:
Aber welcher Betrag wurde im Finanzierungshaushalt für Investitionen unter dem MVAG-Code 341 tatsächlich angesetzt?
Wie wir der obigen Abbildung entnehmen können, sind es € 1.856.700,--.
Wie errechnet sich dieser Betrag: € 2.098.700,00 minus € 242.000,00 Aufwand = € 1.856.700,00.
Welche Schlussfolgerung kann daraus gezogen werden?
Das sollte zum Beispiel nicht sein!
Daher zwischendurch dieser wichtige Hinweis:
Alle Aufwendungen, die mit einem Investitionsprojekt der Klasse 0 in einem direkten Zusammenhang stehen, sind sofort zu aktivieren!
Beispiele dafür:
Wie sollte ein (ideal-typischer) Investitionsnachweis aussehen?
Anforderungen an einen Investitionsnachweis:
Dies ist ein Auszug aus den "sonstigen Investitionen"! In keinem dieser Fälle ist eine Einzahlung aus investiver Gebarung vorgesehen!