Der Investitionsnachweis - offenbar eine unklare Angelegenheit

(veröffentlicht am 11.03.2020)


2 Beispiele als Einstieg:

a) NÖ Stadtgemeinde mit rund 8.000 Einwohnern liefert bei einer Detailanalyse des Investitionsnachweises im VA 2020 folgende Zahlen:

Gesamtausgaben für Investitionen: € 11.892.000,00!

Finanzierungssumme: € 11.892.000,00!


Aber welcher Betrag wurde im Finanzierungshaushalt für Investitionen unter dem MVAG-Code 341 tatsächlich angesetzt? Laut nachstehender Abbildung sage und schreibe nur € 5.727.100,--! Ergibt eine Differenz von € 6.165.500,00! Kann so etwas möglich sein?


b) NÖ Marktgemeinde mit rund 3.000 Einwohnern weist bei einer Detailanalyse des Investitionsnachweises folgende Zahlen aus:

Gesamtinvestitionen laut Investitionsnachweis: € 2.098.700,00.

Gesamtfinanzierung laut Investitionsnachweis:  € 2.010.700,00; Fehlbetrag € 88.000,00. Dieser Betrag entspricht exakt den "Sonstigen Investitionen"! Somit sind diese nicht finanziert!

Die nachstehende Abbildung beweist, dass die für € 88.000,00 €uro der "Sonstigen Investitionen" keinerlei Finanzierung vorgesehen ist. Ganz unten steht das Finanzierungsergebnis  mit - 88.000,00 €uro. Dies ist bei allen Gemeinden so, die diese Software verwenden!



Dass die "Sonstigen Investitionen" natürlich auch finanziert werden müssen, zeigt der nachstehende Ausschnitt aus dem Voranschlag 2020 der Stadtgemeinde VILLACH:


Aber welcher Betrag wurde im Finanzierungshaushalt für Investitionen unter dem MVAG-Code 341 tatsächlich angesetzt? 


Wie wir der obigen Abbildung entnehmen können, sind es € 1.856.700,--

Wie errechnet sich dieser Betrag: € 2.098.700,00 minus € 242.000,00 Aufwand = € 1.856.700,00.


Welche Schlussfolgerung kann daraus gezogen werden?

  • Die Gemeinde plant zwar Investitionen in Höhe von € 2.098.000,00, hat davon aber € 242.000,00 nicht der Kontenklasse 0 (Anlagevermögen) , sondern diversen Aufwandskonten zugeordnet!
  • Im Investitionsnachweis sollen nur Investitionen in die Kontenklasse 0 ausgewiesen werden!

Das sollte zum Beispiel nicht sein!


Daher zwischendurch dieser wichtige Hinweis:

Alle Aufwendungen, die mit einem Investitionsprojekt der Klasse 0 in einem direkten Zusammenhang stehen, sind sofort zu aktivieren!

Beispiele dafür:

  • Aufwände für Planung und Ausschreibung
  • Aufwände für Beratung und Gutachten
  • Alle Steuern und Abgaben
  • Zoll und Bezugskosten

Wie sollte ein (ideal-typischer) Investitionsnachweis aussehen?


Anforderungen an einen Investitionsnachweis:

  • Die Summe des Investitionsnachweises sollte mit dem MVAG-Code 341 und mit den Kennzahlen 40,41 und 42 der Querschnittsrechnung übereinstimmen! Dies nur, wenn sich in KZ 41 ausschließlich Investitionen im engeren Sinn befinden (=Klasse 0).
  • Die "Sonstigen Investitionen" müssen eine Teilsumme der obigen Summe sein!
  • Die "Sonstigen Investitionen" müssen mit entsprechenden Einzahlungen belegt sein!
    • Betrachten Sie das nachstehende Beispiel:

Dies ist ein Auszug aus den "sonstigen Investitionen"! In keinem dieser Fälle ist eine Einzahlung aus investiver Gebarung vorgesehen!