Mustergemeinde Grafenwörth - Der Rechnungsabschluss 2020 unter der Lupe

(veröffentlicht am 01. Juni 2021)


Mit großem Interesse sieht der Autor dem Rechnungsabschluss 2020 der Mustergemeinde Grafenwörth entgegen. Es ist dies die Gemeinde des Herrn Gemeindebundpräsidenten Mag. Alfred Riedl, der im Zivilberuf Wirtschaftstreuhänder (Steuerberater) ist.


Quellen:


Zentrale Frage von großem Interesse: Finden sich die enormen rechtswidrigen Geldaufblähungen in den Voranschlägen 2020  auch im Rechnungsabschluss 2020 ihren Niederschlag?

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  • JA! Die unsinnigen, unnötigen und rechtswidrigen Aufblähungen in den Voranschlägen 2020 und 2021 sind - Gott sei Dank - Makulatur!
  • Der Rechnungsabschluss 2020 hat die Gemeinde Grafenwörth zwangsläufig auf den Boden der Wirklichkeit zurückgebracht! Und das ist gut so!
  • Es bleiben nur 2 abstruse Zahlenreihen (VA 2020 und VA 2021) für einen gewissen Zeitraum in einem Zahlenvergleich bestehen!





Die Analyse der Vermögensbilanz 2020 von Grafenwörth


Der Autor versucht mit den nachstehenden Schritten, die Wertansätze der Grafenwörther Vermögensbilanz 2020 nachzuvollziehen. 

Mit Bildern und beschreibenden Darstellungen sollen die Quellen der Wertansätze dem interessierten Leser vermittelt werden.

Als besondere Zielgruppe betrachtet der Autor dabei die Obleute und MitgliederInnen der Prüfungsausschüsse in den Städten und Gemeinden.


I. Die Aktiva (=Vermögen = Mittelverwendung)


Besteht aus:

  • ANLAGEVERMÖGEN (Kontenklasse 0)
  • UMLAUFVERMÖGEN (Kontenklasse 1 und 2)
  • Quelle: RA Seite 101 bis 104 (Seite laut Ausdruck)

 Die Aktiva - ANLAGEVERMÖGEN


A.1 Das IMMATERIELLE ANLAGEVERMÖGEN



Erläuterungen zu der obigen Abbildung:

  • Der ausgewiesene Bilanzansatz im Betrage von € 82.637,88 stimmt mit der Summe der selbst zu erforschenden Teilbeträge überein!
    • Warum wird keine kumulierte Summe nach dem MVAG-Code 1010 angeboten? Wäre programmiertechnisch eine Kleinigkeit! Und eine enorme Erleichterung für den PrüfungsausschussInnen!
  • Wie aus den beispielsweise angeführten Restnutzungsdauern (rot im Kästchen) stellt sich heraus, dass sämtliche Restnutzungsdauern - auch jene im Anlagenspiegel Einzelkonten 6g! - durchwegs falsch berechnet sind!
    • Zur Erinnerung: der Stichtag ist der 31.12.2019
    • Beispiel "Baumkataster 2019"
      • Gesamtnutzungsdauer (GND): 10 Jahre
      • Datum der Inbetriebnahme: 14.08.2019 (=2. Jahreshälfte!)
      • Ermittlung der bisherigen Abschreibungsdauer:
        • Jahr 2019    =   0,5 Jahre
      • Ermittlung der Restnutzungsdauer (RND):
        • GND minus bisherige ND = RND --> 10 Jahre minus 0,5 Jahre = 9,5 Jahre
  • Die ausgewiesene Abschreibung von der Grafenwörther "Gemeindehomepage" in Höhe von € 4.200,00 kann der Autor nicht nachvollziehen  und führt seinen Korrekturvorschlag in der Abbildung an! Ergebnis AfA: € 933,33 anstatt € 4.200,00.

I.1.2 Das MATERIELLE ANLAGEVERMÖGEN (SACHANLAGEN)



  • Die Bilanzwerte für das Sachanlagevermögen sollten einfach vom Anlagenspiegel ablesbar sein!
  • Anlagenspiegel bedeutet ja, dass sich darin die Bilanzwerte wi(e)derspiegeln sollen!
  • In Grafenwörth ist das nicht der Fall! Du wirst nirgendwo die Detailwerte pro MVAG-Code finden!
  • Selbst der Nachvollzug der Gesamtwerte des Sach- Anlagevermögens ist ein Abenteuer:
    • Die Summen der Anlagenspiegel  von Seite 306 und 311 muss man addieren, dann den in der Bilanz angesetzten Wert abziehen. Als Kontrollgröße bleiben dann die Werte für das Immaterielle Anlagevermögen über!
    • Grund dafür: Im Anlagenspiegel Einzelkonten (Anlage 6g) sind auch die aufzulösenden Investitionszuschüsse (Sonderposten) als Minusbetrag enthalten! Schlimmer geht's nimmer!

Weitere Ärgernisse:

  • Natürlich ist auch die Schlüsselzahl "Planmäßige Abschreibung" im Anlagenspiegel nirgendwo in einer Summe ausgewiesen!
  • Man muss sich daher der Gesamtsumme der Planmäßigen Abschreibung selbst errechnen!

Der MVAG-Code 2226 enthält neben der "Planmäßigen Abschreibung" auch die "Verluste aus dem Vermögensabgang" ! Daher muss man diese Beträge herausrechnen! 


A.IV DIE BETEILIGUNGEN 


Die Bilanzansätze für die Beteiligungen stimmen korrekt mit den Beträgen der Beilage 6j (Nachweis über unmittelbare Beteiligungen der Gebietskörperschaft) überein!



Die Aktiva - UMLAUFVERMÖGEN


B.I Kurzfristige Forderungen


Die Bilanzansätze für die kurzfristigen Forderungen stimmen mit den Beträgen der gefundenen Quellen überein!


B.III Liquide Mittel


Die Bilanzansätze für die liquiden Mittel stimmen mit den Beträgen des Kassenberichts von Seite 15 überein!



II. Die Passiva (= Kapital = Mittelherkunft) 


D. SONDERPOSTEN Investitionszuschüsse


Wie aus den Erläuterungen in der nachstehenden Grafik zu sehen ist, bestehen nach Ansicht des Autors Differenzen.



EXKURS: Anlage 6a - Nachweis über Transferzahlungen


  • Wie aus der nachstehenden Grafik zu ersehen ist, sind in der Anlage 6 a keine Kapitaltransfereinzahlungen angeführt!!
  • Laut MVAG-Code 333 sind aber im Jahr 2020 insgesamt € 1.045.600,00 zugeflossen! (siehe obige Grafik)


E.I Langfristige Finanzschulden


Die Bilanzansätze für die Finanzschulden stimmen mit den Beträgen der Anlage 6c korrekt überein!



F.II Kurzfristige Fremdmittel


Bei den kurzfristigen Fremdmittel besteht keine Übereinstimmung zwischen den Beträgen in der Bilanz mit jenen des angegebenen Nachweises (Anlage 6 t)