Die neue österreichische Staatsverrechnung - vorwärts in die Vergangenheit! Die Kameralistik lebt! Von Doppik so gut wie keine Spur!

(veröffentlicht am 01. Juni 2021)


Anmerkung: Nur das Schema der Vermögensbilanz ist von der Doppik ausgeliehen! Die Vermögensbilanz selbst wird aus unterschiedlichen Quellen zusammengestoppelt!

("Stoppelbilanz", "Puzzlebilanz", "Satellitenbilanz", "Sputnikbilanz", "Käferbilanz").

***************************************************************************************

Oder: Ist ein begabter Heimwerker, der sich ein Spezialwerkzeug leiht (zB Drehmomentschlüssel), auch schon ein guter Mechaniker?

*****************************************************************************************



Es gibt keinen gemeinsamen Primärschlüssel (zB Kontonummer), der die Kommunikation unter den Satellitenprogrammen ermöglicht.  Nicht einmal unter den zentralen "Brudermodulen" Finanzierungshaushalt (FHH) und Ergebnishaushalt (EHH) besteht eine sachlogische Verknüpfung.


Die Fotocollage zur neuen Staatsverrechnung ...



Der Autor bringt mit dieser bunten Fotocollage seinen Frust zum Ausdruck! Anstatt einen Hybrid-SUV ("DOPPIK") anzuschaffen wird ein VW-Sparkäfer  ("KAMERALISTIK") aus den 70-iger Jahren reaktiviert. 

Viele werden sich noch an solche Szenen erinnern: Ein Sparkäferfahrer fährt an den rechten Straßenrand, steigt aus und rüttelt an dem Auto, um anschließend beim Tankstutzen zu lauschen, ob noch Sprit vorhanden ist!

Die ersten Modelle des Sparkäfers hatten noch keine Tankuhr!


Bitter, aber wahr: Die Staatsverrechnung beruht nach wie vor auf der alt hergebrachten umständlichen Kameralistik! Sowohl im Bund als auch in den Ländern und Gemeinden!


Das öffentliche Verwirrspiel ...


Dr. Gerhard Steger - war Leiter der Sektion Budget im Bundesministerium für Finanzen von 1997 bis 2014. Bis Ende Juni 2016 leitete er die Sektion Finanzen/Beteiligungen im Österreichischen Rechnungshof. Ende September 2016 ist er aus dem Staatsdienst ausgeschieden.


In all seinen zahlreichen Vorträgen und Unterlagen spricht er stets vom "Doppischen" Rechnungswesen! Er nennt die "Vorteile der Doppik" mit praktischen Beispielen! Er spricht von der "Implementierung der Doppik" und diese sei ein echter "Kulturwandel"!

  • Heute muss der Autor enttäuscht und verbittert zur Kenntnis nehmen, dass dies alles nur FAKE-Informationen waren! Allein durch die Einbindung einer doppischen Vermögensbilanz entsteht lange noch keine Doppik!
  • Ich vermute, Herr Dr. Steger dürfte nach seinem Grund-und Mittelschulbesuch und dem Studium der Politikwissenschaft nie etwas mit der echten Doppelten Buchhaltung zu tun gehabt haben!
  • Darüber hinaus ist es sehr wahrscheinlich, dass sich die bestehenden Softwareanbieter für Gemeinden vehement und mit allen zur Verfügung stehenden Mittel gegen die Einführung einer Doppelten Buchführung gewehrt haben.  Sie  wären dadurch in ihrer Existenz bedroht gewesen! 
  • Man hätte deswegen den damaligen Gemeindebundpräsidenten Helmut Mödlhammer gar nicht "abschießen" müssen. 
  • Es ist bekannt, dass Mödlhammer und Prof. Fritz Klug (Linz) geradezu "fundamentalistische" Anhänger der Kameralistik sind. Beide können nun permanent feiern! Oder auch nicht.


Eine systemkritische Analyse durch den Autor - oder: die erste Evaluierung des öffentlichen Rechnungswesens für Länder und Gemeinden gemäß der VRV 2015 


1. Ungleiche Qualitätskriterien zwischen der Staatsverrechnung und der Rechnungslegung von Privatunternehmen:  Die Kategorie "Sonstiges..."


SONSTIGE EINNAHMEN und AUSGABEN - ein riesiges Dilemma!

  • Im öffentlichen Rechnungswesen gibt es eine Unzahl von "Sonstigen Einnahmen" und "Sonstigen Ausgaben". Diese werden nicht näher präzisiert oder erläutert
  •  Privatunternehmen dürfen so etwas nicht machen! Ein Buchungstext in einem Textfeld präzisiert den Buchungsfall!
  • Nicht belegbare Einnahmen und Ausgaben führen zur Bilanzverwerfung und zur Schätzung durch den Bilanzprüfer der Finanz!

  • Nachstehend ein Beispiel für Sonstige Ausgaben aus dem RA 2019 des Bundeslandes Salzburg:
    • rund 42 Millionen €uro an Ausgaben, die de facto nicht exakt zuordenbar sind!
    • Denn was sind zum Beispiel:
      • Sonstige Kraftfahrzeuge?
      • Sonstige Beförderungsmittel?
      • Sonstige Grundstückseinrichtungen?


Rechnungsabschluss 2019 des Bundeslandes Salzburg: "Sonstige Ausgaben"


Der Gipfel : "Sonstige Ausgaben(sonstige)"


  • In der oben stehenden Abbildung sind 23,4 Millionen €uro "Sonstige Ausgaben(sonstige)" enthalten!!
  • Wer kann erklären, wofür das gehört?

Aus dem RA 2019 des Bundeslandes Salzburg: Sonstige Ausgaben (sonstige)


  • Nachstehend ein Beispiel für Sonstige Einnahmen aus dem RA 2019 des Bundeslandes Salzburg:
    • Insgesamt 15,123 Millionen €uro Erträge (Einzahlungen), die facto nicht exakt zuordenbar sind!


Rechnungsabschluss 2019 des Bundeslandes Salzburg: "Sonstige Einnahmen"


Leider findet sich das Dilemma des "Sonstigen" auch im operativen Haushalt selbst:

  • Die zahlenmäßig größte Position bei den operativen Einzahlungen steht unter dem MVAG 3116
    • Siehe nachstehende Abbildung! Hier sehen wir Daten des RA 2020 der Mustergemeinde Grafenwörth. Bei den Einzahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit bildet MVAG 3116 (GwG und Sonstiges) mit 2,75 Mio € die höchste Position!


Rechnungsabschluss 2020 Grafenwörth: "Erlös aus GWG und sonstige Einzahlungen"


  • Das Dilemma setzt sich fort beim MVAG 322 "Auszahlungen aus Sachaufwand (ohne Transferaufwand)":
    • Innerhalb dieser Gruppe stellt der MVAG 3225 "Sonstige Auszahlungen aus Sachaufwand" mit beinahe 3,5 Mio € den höchsten Wert dar!

Siehe nachstehende Abbildung! Die Daten stammen aus dem RA 2020 der Mustergemeinde Grafenwörth.



Rechnungsabschluss 2020 Grafenwörth: "Sonstige Auszahlungen aus Sachaufwand"


2. Die Konzeption des "Finanzierungshaushaltes" ist lückenhaft und intransparent 


Die Kerninformation: VRV 2015 i.d.g.F. § 2 und §3:

 



Mit derartigen grafischen Darstellungen ist dem interessierten Betrachter suggeriert worden, dass mit dem Verstehen und Beherrschen dieser drei Teilelemente (samt den Anlagen) die neue Kameralistik komplett dargestellt sein wird! Welch ein Irrglaube!



Wie aus § 3 Abs. 3 hervorgeht, sind im Finanzierungshaushalt "Einzahlungen" und "Auszahlungen" zu erfassen!

Schlussfolgerung:

  • Der Autor nimmt an, dass im Finanzierungshaushalt alle Einzahlungen und Auszahlungen zu erfassen sind!
  • Also auch jene Ein-und Auszahlungen, die aus der
    • Abwicklung von bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten resultieren
    • Und dies ist nicht der Fall!!

Somit müssen zwangsläufig weitere Rechenmodule in dieser Kameralistik bestehen, die in der VRV 2015 gar nicht vorgesehen sind!

  • Dieser nachstehende Kassenbericht der Mustergemeinde Grafenwörth ist allein aus der Finanzierungsrechnung nicht erstellbar! Von woher kommen daher diese Daten? 


Die gravierendsten Mängel in der Finanzierungsrechnung:

  • Kein Buchungsdatum
  • Keine Angaben zum Buchungsbeleg
  • Keine Angabe zur Zahlungsart (Bank-oder Barzahlung), welches Bankkonto?
  • Aus welchen Bankkonten ergibt sich der Saldo 5?
  • Keine Angabe des Gegenkontos
  • Kein Textfeld, in dem der Buchungsvorgang präzisiert wird
  • Keine Anfangs-und Endbestände
    • in der vorigen Version der Kameralistik gab es noch die Spalten ("anfängliche Reste") und ("schließliche Reste")
    • Aus der Finanzierungsrechnung können nur die Zugänge von Vermögenswerten gefiltert werden
  • Keine Einbindung der bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Keine ordnungsgemäße Offene-Posten-Buchhaltung
    • Ein führendes Softwareunternehmen bietet von sich aus folgende Nachweise an:
      • "Nachweis Kundenforderungen" - darin scheint kein einziger Kundenname auf!
      • "Nachweis Lieferantenverbindlichkeiten" - darin scheint kein einziger Lieferantenname auf!
    • Es stellt sich die Frage:
      • Von wo kommen diese "Nachweise" plötzlich her? Und sind diese Daten abgestimmt mit der Ergebnisrechnung?
  • Kein Berechnungsfeld für Vorsteuer und Umsatzsteuer

3. Anmerkungen zur Vermögensbilanz und deren Anlagen


  • DAS ANLAGENVERZEICHNIS - (Anlage 6 g - "Anlagenspiegel")

  • Die Bilanzwerte für das  immaterielle Vermögen und für das Sachanlagevermögen sollten einfach vom Anlagenspiegel ablesbar sein!
  • Anlagenspiegel bedeutet ja, dass sich darin die Bilanzwerte wi(e)derspiegeln sollen!
  • In zwei von drei stichprobenartig aufbereiteten Gemeinden ist das nicht der Fall! Du wirst nirgendwo die Detailwerte pro MVAG-Code finden! Diese drei Gemeinden verwenden angesichts des Layouts das gleiche Programm eines führenden Softwareanbieters!

Was damit gemeint ist, wird anhand der nachstehenden Abbildung (Quelle: Mustergemeinde Grafenwörth, RA 2020) deutlich sichtbar:

  • Die Bilanzansätze pro MVAG-Code  sollen eindeutig und rasch im Anlagenspiegel  findbar sein!
  • Im Rechnungsabschluss 2020 von der Mustergemeinde Grafenwörth ist das nicht gegeben!
  • Und beim stichprobenartigen Nachvollzug der Bilanzwerte sind bei der Position MVAG 1023 "Wasser-und Abwasserbauten und -anlagen" dem Autor folgende Fehler aufgefallen:
    • Der Bestand per 31.12.2019 stimmt mit dem Bilanzansatz nicht überein:
      • Wert in der Bilanz € 9.935.619,46
      • Wert laut selbstständigem Nachvollzug € 10.094.229,86
      • Der Wert der Anlagenabschreibung beträgt € 215.760,43 und nicht € 77.950,03!


Kernerkenntnis:

  • Computerprogramme sind von Menschen gemacht und können Fehler enthalten!
  • Vertraue niemals unerprobten Computerprogrammen blind!

Absurdes im Anlagenverzeichnis:

  • In allen drei "Stichprobengemeinden"
    • Mustergemeinde Grafenwörth (NO)
    • Mustergemeinde Trofaiach (Stmk)
    • Avantgardegemeinde Gänserndorf (NÖ)
  • sind im Anlagenverzeichnis laut RA 2020 
    • sowohl die Anlagenpositionen (mit positivem Vorzeichen)
    • als auch die Investitionszuschüsse (mit negativem Vorzeichen)  in einer gemeinsamen Aufstellung enthalten!
    • Das unglaublich Absurde ist dabei, dass aus beiden Positionen die Summen gebildet werden! 
    •  Alle Summen des Anlagenverzeichnisses sind daher nachweislich falsch!
  • Die Restnutzungsdauer ist in zwei der drei genannten Gemeinden durchgängig falsch berechnet!

Der Gipfelpunkt des Absurden:


  • Bei den Investitionszuschüssen (Sonderposten) werden die Zugänge des Jahres 2020
    • nicht als Zugänge,
    • sondern als Abgänge deklariert!!
  • Wie kann man so etwas ernsthaft andenken und ausführen? Das grenzt an Schwachsinn!!


Aus dem Rechnungsabschluss 2020 der Mustergemeinde Grafenwörth."Des is ka Beimerl!" Jeder weitere Kommentar ist überflüssig!


Die gravierendsten Mängel in der Ergebnisrechnung:


  • Kein Buchungsdatum
  • Keine Angaben zum Buchungsbeleg
  • Keine Angabe des Gegenkontos
  • Kein Textfeld, in dem der Buchungsvorgang präzisiert wird
    • Nachstehend ein Beispiel aus dem Rechnungsabschluss 2019 des Bundeslandes Salzburg

Der Autor hat aus dem Rechnungsabschluss 2019 des Bundeslandes Salzburg die wichtigste Finanzierungsquelle - die Ertragsanteile - herausgefiltert:

  • Aus dem Finanzierungshaushalt (FHH) die Einzahlungen in Höhe von 1,165 Milliarden Euro
  • Aus dem Ergebnishaushalt (EHH) die Erträge in Höhe von 1,142 Milliarden Euro
  • Die Einzahlungen überwiegen die Erträge um rund 22,9 Millionen Euro
    • Es stellt sich somit zwangsläufig die Frage nach der Rechnungsabgrenzung:
      • Dafür ist die Passive Rechnungsabgrenzung vorgesehen (Im Voraus erhaltene Erträge)
      • Es gibt dazu keine Erläuterungen weder im Hauptteil (1.296 Seiten!) noch in den Beilagen (217 Seiten)
      • Nur der Bericht des Landes-Rechnungshofes auf Seite 173 f nennt dafür die Summe von 10,1 Mio als Passive Rechnungsabgrenzung für die Ertragsanteile
      • Aber wie sind die restlichen 12,7 Mio €uro zu betrachten?

Wie einfach wäre diese Aufgabe zu lösen, wenn es in den Buchungszeilen ein Textfeld gäbe, in dem sich klärende Hinweise befänden! 


Die Rechnungsabgrenzungen - ein besonderes Kapitel für sich


Aufgabe und Arten der Rechnungsabgrenzung:

1. Aufgabe:

  • Die Bilanzen von zwei aufeinanderfolgenden Jahren soll periodenrein dargestellt werden
  • Aufwände und Erträge, die im alten Jahr bezahlt werden, aber ins neue Jahr gehören, sollen transferiert werden. Zahlungsmittelkonten kommen dabei nicht vor!

2. Arten:

  • Folgende Arten der Rechnungsabgrenzung werden unterschieden:
    • VORAUSZAHLUNGEN
      • Vorauszahlungen von Aufwänden: Aufwände werden im alten Jahr bezahlt, gehören aber ins neue Jahr (zB Die Gehälter für den Jänner 2020 werden  Ende Dezember 2019 überwiesen. Dies ist ein Paradebeispiel für eine Aktive Rechnungsabgrenzung (Konto 290 ARA).
      • Vorauszahlungen von Erträgen: unser Mieter überweist uns die Miete für Jänner 2020 bereits im Dezember 2019. Dies ist ein Paradebeispiel für eine Passive Rechnungsabgrenzung (Konto 390 PRA).
    • RÜCKSTÄNDE
      • Nicht bezahlter Aufwand: 
        • Wir bezahlen die Dezember-Miete 2019 für ein gemietetes Objekt erst im Jänner 2020. Wir bleiben die Miete also schuldig! Daher kommt dafür das Konto 374 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten ins Spiel.
      • Nicht erhaltener Ertrag:
        • Unser Mieter kann die Dezember-Miete 2019 nicht bezahlen und ersuchte uns um Aufschub, den wir gewährt haben! Somit haben wir eine Forderung, die auf dem Konto 283 Sonstige kurzfristige Forderungen ausgewiesen wird.

Ein Beispiel für eine Aktive Rechnungsabgrenzung:

  • Eine Gemeinde überweist am 27.06.2020 € 12.298,78 Prämie für eine Sachversicherung an die Versicherung über ein Konto bei der Sparkasse (Kontoauszug Nr.15).
  • Der Schutz der Versicherung reicht vom 01.07.2020 bis 30.06.2021.
  • Als Beleg wird die Versicherungsvorschreibung verwendet:
    • Finanzierungshaushalt (Original) mit den nachstehenden Anmerkungen
    • Ergebnishaushalt (Kopie) mit den nachstehenden Anmerkungen

 


Erste Verbuchungsmöglichkeit: 

  • Sowohl im FHH als auch im EHH wird der gleich hohe Betrag gebucht
  • Die Verbuchung des Abgrenzungsbetrages erfolgt im Rahmen der "Um-und Nachbuchungen" im Jänner 2021.

Wie die Kämmerin Bianca Schreiner auf dem EHH-Beleg vorbildlich anmerkt, versteht sich der Betrag ohne Abgrenzung! Noch besser wäre es, wenn sie den Abgrenzungsbetrag gleich ausrechnen und dazuschreiben würde.


Die Ermittlung und Verbuchung der Aktiven Rechnungsabgrenzung:

  • Die Kämmerin Bianca Schreiner ermittelt im Jänner 2021 den Abgrenzungsbetrag und gibt der Belegart U die fortlaufende Zahl 20
  • Auf Anraten des Autors verbucht sie den Abgrenzungsbetrag mit einem Minusvorzeichen. Der Autor sieht keine andere Möglichkeit in dieser Kameralistik! Denn das Konto 290 ARA darf ja in der kameralistischen Ergebnisrechnung nicht aufscheinen!
    • Somit wird der Aufwand für das Jahr 2020 verringert und das Nettoergebnis steigt um diesen Betrag an.
    • Gleichzeitig merkt sich die Kämmerin Bianca Schreiner vor, dass dieser Betrag in die Aktiva (B.V.1 Aktive Rechnungsabgrenzung) aufzunehmen sein wird.


Zweite Verbuchungsmöglichkeit:

  • Im Finanzierungshaushalt wird die volle Prämie gebucht
  • Im Ergebnishaushalt wird der Aufwand gebucht, der zum laufenden Jahr gehört


Hinweis: Der Abgrenzungsbetrag ergibt sich bei dieser Variante einfach aus der Differenz

  • Finanzierungsrechnung      € 12.298,78
  • Ergebnisrechnung                €   6.149,39