VRV 2015 - Kritische Betrachtung im November 2018

(veröffentlicht am 18. November 2018)


Wir schreiben November 2018. Den österreichischen Gemeinden bleibt somit nur noch ein Jahr Zeit, die überaus anspruchsvollen Herausforderungen der VRV 2015 in der Fassung vom Jänner 2018 umzusetzen. 

Dazu kommen noch unglaubliche Wunschbegehren der Länder und der Gemeindeaufsicht.

Die Länder haben die dafür erforderlichen Gesetze und Verordnungen noch nicht beschlossen!

Wie und wann können die Programmierer in den Softwareschmieden das berücksichtigen?

Diese Programme müssen auch getestet werden! Auf Herz und Nieren! Und das braucht Zeit!

Ist das alles noch zu bewältigen? 


1. Warum wird die Querschnittsrechnung als großartiges Informations-, Analyse- und Planungsinstrument sowohl im Länderbereich als auch im Gemeindebereich vorsätzlich kaputt gemacht? Es fehlen in den Anlagen 5a und 5b der VRV 2015 plötzlich die Gesamtdaten für die Kennzahlen 50 bis 58 und 60 bis 68! Somit ist eine Kontrolle der öffentlichen Haushalte durch Dritte nicht mehr möglich! Das hat fatale Folgen!!  Auch für all jene Institutionen und Autoren, die die Querschnittsrechnung jetzt schon als Informationsplattform verwenden! Und das sind sehr viele! Wo bleibt deren Protest?


Bei der Analyse des Mustervoranschlages der Stadt Klagenfurt ist mir zu meinem Entsetzen aufgefallen, dass die neue Querschnittsrechnungdurch fehlende Gesamtdaten für die Kennzahlen 50 - 58 und 60 - 68 als Informations-, Analyse-und Planungsinstrument künftig unbrauchbar wird!

Es ist dadurch kein Gesamtsystem mehr vorhanden!

Das hat fatale Auswirkungen auf sehr viele Medien, die die Querschnittsrechnung als Informationsplattform verwenden. Zum Beispiel Internetseiten, die auf dieser Basis Gemeindedaten anbieten, können nicht fortfahren. Der jährliche Gemeindefinanzbericht kann so nicht mehr erstellt werden. Landesrechnungshofmitarbeiter verwenden häufig die Querschnittsrechnung in ihren Berichten. Das können sie künftig vergessen!

 

Ich kann den Ländern, Städten und Gemeinden mit "weißer Weste" nur empfehlen, den Softwareanbieter zu beauftragen, alle Spalten zur Befüllung zu programmieren. Nur dann bleibt die Querschnittsrechnung ein sehr gutes Informations-, Analyse- und Planungsinstrument!

 

Bange Fragen tauchen auf:

  • Warum erheben Finanzministerium und Rechnungshof als mitverantwortliche Herausgeber der VRV 2105 dagegen von Vornherein keinen Einspruch?
  • Warum weisen die 'Experten', die die "Mustervoranschläge" und "Musterrechnungsabschlüsse" erstellt haben (KDZ, Quantum und NÖ  Gemeinde Beratung & SteuerberatungsgesmbH ), mit keinem Wort auf die fatalen Auswirkungen der Querschnittsamputation hin? 

 Es bleibt zu hoffen, dass die Frau Rechnungshofpräsidentin Dr. Kraker und der Herr Finanzminister Löger sehr bald den Auftrag geben werden, diesen absoluten Schwachsinn zu korrigieren! 

Weiter ist zu hoffen, dass andere Autoren und Institutionen ebenfalls den Mut zeigen, gegen diesen massiven Verschleierungsversuch und somit dem Kaputtmachen der Querschnittsrechnung Protest erheben werden!!


EXKURS: Das Bundesland Salzburg ist vorbildhaft und befüllt alle Spalten der Querschnittsrechnung im Landesvoranschlag 2018



Das Bundesland Salzburg hat so wie das Bundesland Steiermark bereits auf Doppik umgestellt. Wie die obige Abbildung zeigt, werden die Kennzahlen 50 bis 58 und 60 bis 68 im Landesvoranschlag 2018 - im Gegensatz zur VRV 2015 - komplett befüllt! Richtig, wichtig und vorbildhaft!

Wir wissen, dass das Bundesland Salzburg einen beinahe desaströsen Finanzskandal bewältigen musste mit einem Schadensvolumen von rund 300 Millionen Euro. Dabei ist Salzburg mehr oder weniger mit einem "blauen Auge" davon gekommen. Denn gemessen an der unglaublich umfangreichen Vollmacht, die Monika Rathgeber von äußerst unbedarften Politikern erhalten hatte, hätte der Schaden noch viel viel höher ausfallen können! Sie hätte sogar das ganze Bundesland Salzburg verspekulieren können!

Die Verantwortlichen in Salzburg dürften daraus ihre Lehren gezogen haben!

(27.12.2018)


Das nachstehende Beispiel zeigt von der unglaublich shizophrenen Situation, in dem sich der Österreichische Gemeindebund  und der Österreichische Städtebund befinden!


Der österreichische Gemeindebund betreibt zusammen mit der Kommunalkredit die Webseite

http://www.gemeindefinanzen.at/

Darin werden stolz für alle österreichischen Mitgliedsgemeinden Haushaltsdaten für 2 Jahre präsentiert!

Und zwar auf Grund von Querschnittsrechnungen, die die Gemeinden der Statistik Austria übermitteln!

Diese Seite darf dann begraben werden, wenn die derzeitige und schwachsinnige Regelung nicht geändert wird! Das wird die Redakteure künftig sehr freuen!?

Der österreichische Gemeindebund und der Städtebund entsenden auch Vertreter in das derzeit allmächtige VR Komitee!

Und diese Vertreter haben offenbar auch zu dieser Unsinnsregelung beigetragen, die die derzeit geniale österreichische Querschnittsrechnung amputieren und unbrauchbar machen will!!

Und das nur, um damit einige (wenige) schwarze Schafe in den Ländern, in den Städten und in den Gemeinden widerrechtlich zu schützen!?


2. Geschriebene Verfassung versus Realverfassung - zwischen "Dichtung" und "Wahrheit"


Laut diesem Gesetz kann und darf der Finanzminister im Einvernehmen mit dem Rechnungshof  eine Verordnung erlassen.

Der einfache und ruhige Staatsbürger nimmt dabei an, dass dafür die besten Leute aus dem Finanzministerium mit den besten Leuten vom Rechnungshof eine Arbeitsgruppe bilden. Sie werden dabei unterstützt von privaten Fachleuten und Pädagogen! Sie bedienen sich dabei der modernsten technischen Mittel, die derzeit greifbar sind. Ab einem bestimmten Zeitpunkt machen sie ihre Erkenntnisse in gut eingerichteten Internetplattformen öffentlich und bitten Institutionen und interessierte Bürger um ihre geschätzte Stellungnahme. Ist das so geschehen?

Welch ein Schwachsinn ist diese Annahme!

Die reale Verfassung in Österreich sieht ganz anders aus!

Eine absolut anonyme Gruppe namens "VR Komitee" arbeitet in Österreich die "Voranschlags-und Rechnungsabschlussverordnung"  im Hinterzimmer aus. 

Und das Unglaubliche kommt jetzt: Finanzminister und der Präsident des Rechnungshofes sind an die Ergebnisse des VR-Komitees gebunden!

 

Den Beweis dafür liefert Universitätsprofessor Johann Bröthaler (Dipl.-Ing. Dr.) in seiner

Ausarbeitung "Rahmenbedingungen und Perspektiven des kommunalen Haushaltswesen in Österreich", pdf-Datei-Auszug im Internet, ohne Jahresangabe, Seite 221)

 

„Zur Aufrechterhaltung des erzielten Grades der Vereinheitlichung und

Ausarbeitung von Anpassungen der Haushaltssystematiken an künftige Erfordernisse

wurde ein ständiges Komitee von Vertretern des Bundes, der Länder

und der Gemeinden (VR-Komitee) eingesetzt, das mindestens einmal jährlich

zusammentritt, erforderliche Änderungen berät und im Einvernehmen

mit dem Rechnungshof Empfehlungen erstattet. Bund, Länder und Gemeinden

verpflichten sich, im Sinne des Verhandlungsergebnisses vorzugehen

 (VR-Komitee, 2010).”

 


Und noch etwas Wichtiges spricht Bröthaler in dem oben angeführten Beitrag an!

Die absolut fehlenden modernen Kommunikationsplatt-formen! Weder im Finanzministerium noch in den Bundesländern ist eine jederzeit zugängige Plattform für Gemeinden und Bürger auf einem Server eingerichtet!

 

Diese Versäumnisse sind richtig zum "Fremdschämen!"

Bund, Länder, Gemeindebund und Städtebund sollten diesen Mangel so rasch wie möglich beheben!


Folge:

Nicht nur der Finanzminister und der Rechnungshof befinden sich im "Schwitzkasten" des anonymen VR-Komitees, sondern auch Länder und Gemeinden!

 "Des is ka Beimerl!" 

 Ich muss gestehen, ich hätte so etwas als ehemaliger Student von Univ-Prof.  DDr. Robert Walter (+)  in Österreich niemals für möglich gehalten! Vielleicht in einem Land des damaligen Ostblocks!

 Und was ist das Ergebnis dieser unglaublichen Unterwürfigkeit? Ein "Rohrkrepierer" sondergleichen! 


Die erste Ausgabe der VRV 2015 - ein "Rohrkrepierer" sondergleichen!


Im Oktober 2015 wurde die VRV vom Finanzministerium (Hans Georg Schelling) veröffentlicht ("hinausg'haut")! Wie sich bald herausstellte, erwies sich diese Erstfassung als "Rohrkrepierer" sondergleichen!

Obwohl diese zuvor von folgenden Institutionen "geprüft" und als "gut" befunden worden ist:

  • Budgetausschuss des österreichischen Parlaments
  • Budgetdienst im österreichischen Parlament
  • Alle Finanzlandesreferenten der Bundesländer
  • Bundesministerium für Finanzen
  • Bundesrechnungshof

Und die Länder akzeptierten  diese  VRV 2015  (Stammfassung) sogar auf Punkt und Beistrich mit einer  "15a-Vereinbarung". Und niemand in diesen Institutionen erkannte die darin enthaltenen fatalen Mängel und Fehler!!??

"Des is ka Beimerl!" 

Die Reparatur der Erstfassung dauerte über 2 Jahre bis zur Novelle im Jänner 2018.

 KOMMUNAL, April 2018:

 "Die Überarbeitung des Kontenplanes war notwendig, weil sprachliche Fehler, Widersprüche und andere Unstimmigkeiten erkannt wurden. Einiges wurde ergänzt, wie Konten für die indirekte Verbuchung der Abschreibung; Umstrukturierung der Vorratskonten oder die Einrichtung neuer Kontengruppen (wie für alle Gebäude und Bauten, Verbuchung von Kassenstärkern, Kommunalsteueraufwendungen, Energiebezüge, Veräußerung von Anlagegütern)." 

Den Nachweis der massiven Änderungen zwischen Stammfassung und Novelle kann man in der nachstehenden Excel-Arbeitsmappe finden!


Download
VRV 2015 - ANLAGEN zur VRV inklusive Novelle 2018 im Änderungsmodus
Herausgeber Bundesministerium für Finanzen
Die rot formatierten Texte und Zahlen stellen die Veränderungen dar! Mache Dir selbst ein Bild davon!
8_VRV_2015_Anlagen_inkl._Novelle_im_Aend
Microsoft Excel Tabelle 599.5 KB