(veröffentlicht am 26.12.2018)
Diese Überblickstruktur ist überwiegend selbsterklärend:
*) Anmerkung: Die Novelle der NÖ Gemeindeordnung vom 13.12.2018 legt - im
Gegensatz zur VRV 2015 - den Begriff "Einnahmen" übergeordnet für die Begriffe
"Erträge" und "Einzahlungen" fest!
Gleichzeitig steht der Begriff "Ausgaben" übergeordnet für die Begriffe "Aufwände"
und "Auszahlungen"! (§ 67 NÖ GO).
DAS ZUSAMMENWIRKEN VON ERGEBNISRECHNUNG und FINANZIERUNGS-
RECHNUNG - schematisch dargestellt am Musterrechnungsabschluss 2015 der Pilotgemeinde Klagenfurt am Wörthersee
Hier wird versucht, grafisch die Übereinstimmung von Ergebnis-und Finanzierungsrechnung im Hinblick auf die zahlungswirksamen Aufwände und Erträge hervorzuheben.
Zahlungswirksame Erträge: € 283,6 Millionen
Zahlungswirksame Aufwände: € 266,8 Millionen --> ergibt Überschuss von € 16,8 Millionen.
Der Nettoabgang von 3,15 Millionen Euro wird verursacht durch hohe Abschreibungen und Dotierung von Rückstellungen!
(Siehe untenstehende Abbildung!)
Hier ist ein weiterer Versuch abgebildet, um die Zusammenhänge zwischen Ergebnis-und Finanzierungsrechnung darzustellen! Dezidiert herausgefiltert sind die nicht zahlungswirksamen Erträge und die nicht zahlungswirksamen Aufwände!
Hätte Klagenfurt auch ein ausgeglichenes Ergebnis im ERGEBNISHAUSHALT darstellen können?
Hätte die Pilotgemeinde Klagenfurt die "Sonderposten" ertragswirksam aufgelöst, wäre unter folgenden Voraussetzungen ein ausgeglichenes Ergebnis zustande gekommen:
Bei einer Restnutzungsdauer der geförderten Investitionen von
15 Jahren--> sogar Überschuss von 629.850,39 €uro.
17 Jahren--> sogar Überschuss von 185.114,24 €uro.
18 Jahren--> leichter Abgang von 192,49 €uro.
Ich kann allen Gemeinden nur raten, alle Sonderposten "auszugraben" und zu passivieren!
Sollte die Querschnittsrechnung - wie in der jetzigen Ausgabe der VRV 2015 vorgesehen - bei den Querschnittskennzahlen 50 - 58 und 60 - 68 "amputiert" werden, wird die nachstehende Darstellung unmöglich gemacht werden!
Die Performance von Klagenfurt im Zeitraum 2010 bis 2019 anhand der Querschnittsrechnung: