(veröffentlicht am 21.11.2020)
Dieses hochkarätige Autorenteam hatte im September 2020 das public Sonderheft "Rechnungsabschluss 2020" auf der Webseite
veröffentlicht.
Die pdf-Datei umfasst 48 Seiten, ist brilliant gemacht und enthält jede Menge Informationen und Erkenntnisse. Quasi "Pflichtlektüre" für alle Verantwortlichen!
"Die Jahre fliehen pfeilgeschwind!" schreibt Schiller weise in der Ballade "Die Glocke"!
Und tatsächlich sind die österreichischen Gemeinden in wenigen Monaten gefordert, den ersten doppischen Rechnungsabschluss zu erstellen!
Dabei tun sich viele Gemeinden noch sehr schwer bei der Erstellung des Voranschlages bzw. Nachtragsvoranschlages!
Welche Erkenntnisse verdankt der Autor dieser brillianten Broschüre? Unter anderem
1. Das Problem "Übertrag des Ergebnisses 2019 in das Geschäftsjahr 2020" (Seite 41) - eine Lösung für eine zentrale Frage
Der Autor ist dem Herrn Mag.
Michael Dessulemoustier-Bovekercke (Mazars) sehr dankbar für die nebenstehenden klaren Worte und Erkenntnisse!
Vor allem deshalb, weil sie sich mit den Gedanken und Überlegungen des Autors decken!
Nirgendwo gibt es zu dieser absolut zentralen Frage etwas zu lesen:
Traurige Erkenntnis:
Übertragung der Daten des kameralen Rechnungsabschlusses 2019 in die Doppik 2020 - Der Vorschlag des Autors ohne "Schnickschnack"!
Gestärkt durch die oben enthaltene Aussage "Grundsätzlich gehen alle bisherigen Ergebnisse im Saldo der Eröffnungsbilanz auf und die Gemeinde beginnt sozusagen bei der Messung der kumulierten Jahresergebnisse bei Null", stellt der Autor seine zentralen Erkenntnisse nachstehend dar!
Diese Vorgangsweise kann der Autor mit bestem Wissen und Gewissen empfehlen!
Erläuterungen zur obigen Abbildung:
Nachstehend zeigt der Autor ein Beispiel für einen Sollüberschuss (Forderung) aus dem Rechnungsabschluss 2019 der Stadtgemeinde Gleisdorf:
Dieses Beispiel zeigt einen Sollabgang (Verbindlichkeit) aus dem Rechnungsabschluss 2019 der Stadtgemeinde Gleisdorf:
Oder: Eine weitere Idee von Michael Dessulemoustier-Bovekercke
Michael Dessulemoustier-Bovekercke schildert in dem links dargestellten Text weitere Möglichkeiten, buchhalterische Überschüsse und Fehlbeträge in die Doppik einzuschleusen.
Der Autor gesteht frank und frei ein, diesen Überlegungen nicht folgen zu können. Es fehlt ihm dabei vor allem das Wissen über "Innere Darlehen".
Auch ist sich der Autor nicht sicher, ob die von der Steirischen Gemeindeaufsicht angekündigte Methode für die Übertragung von Ist-Überschüssen funktionieren bzw. einfach durchschaubar sein wird.
Im Informationsschreiben ist nämlich kein Beispiel angeführt!
Download Informationsschreiben hier
Auch ist der Autor der Ansicht, dass der Investitionsnachweis nicht vom Detailnachweis des Voranschlages oder Rechnungsabschlusses abweichen soll!
Siehe untenstehende Abbildung!
Nach Ansicht des Autors soll der Investitionsnachweis ein korrektes Teilelement des Detailnachweises von Voranschlag und Rechnungsabschluss mit allen Zahlen, Merkmalen und Eigenschaften sein! Nur so sind Klarheit und Transparenz gegeben!
2. Auch die Autorengruppe von PUBLIC stolpert über die richtige Behandlung von Zahlungsmittelreserven - Korrekturvorschlag wird hier angeboten!
Problemstellung als Grafik:
Die Beschreibung der Ausgangslage:
Erkenntnis: Die Rechnung stimmt nicht!! Somit stellt sich die Frage: Worin liegt der Fehler??
Die einfache Lösung des Problems:
Der Autor stellt dieses Problem samt Lösung auf folgenden Seiten dieser Webseite ausführlich dar:
Der (nochmalige) Beweis, dass die Auflösung und Zuführung von Zahlungsmittelreserven sowohl im Finanzierungshaushalt als auch im Ergebnishaushalt erfasst werden müssen
Die nachstehende Abbildung zeigt einen Ausschnitt aus der Beilage 1b der VRV - Finanzierungshaushalt - Teilbereich "Finanzierungstätigkeit" ( vormals Finanztransaktions-Haushalt)
Wie in der Abbildung zu sehen ist, gibt es in der Finanzierungsrechnung
Und so sieht die Finanzierungsrechnung richtig aus:
Die nachstehende Abbildung zeigt einen Ausschnitt der Finanzierungsrechnung von Seite 10! Die
sind rot eingefügt! Die abhängigen Zahlen ändern sich dementsprechend!
Anmerkung: Kassa und Bankkonten bewegen sich in anderen Kontengruppen als die Zahlungsmittelreserven!
Zusammenfassende Erkenntnis:
Mehr Beweise für die Richtigkeit seiner Aussagen kann der Autor nicht mehr anbieten! Es bleibt zu hoffen, dass das VR-Komitee und die Softwareschmieden diese Erkenntnisse nun endlich übernehmen!
Noch einmal die Buchungen für Haushaltsrücklagen schematisch dargestellt:
1. Dimension: Verbuchung im Ergebnishaushalt --> wie oben dargestellt!
2. Dimension: Verbuchung zusätzlich im Finanzierungshaushalt:
Und so sollte die Anlage 6 b idealerweiser aussehen:
Dieser Nachweis müsste von gut durchdachten und funktionierenden Software-Programmen automatisiert erstellt werden können!
Abschließendes Ersuchen an die Autoren-Gruppe von public: