So geht der erste Rechnungsabschluss 2020

(veröffentlicht am 21.11.2020)


Dieses hochkarätige Autorenteam hatte im September 2020 das public Sonderheft "Rechnungsabschluss 2020" auf der Webseite

http://www.gemeindemagazin.at

veröffentlicht.

Die pdf-Datei umfasst 48 Seiten, ist brilliant gemacht und enthält jede Menge Informationen und Erkenntnisse. Quasi "Pflichtlektüre" für alle Verantwortlichen!

 


"Die Jahre fliehen pfeilgeschwind!" schreibt Schiller weise in der Ballade "Die Glocke"!

Und tatsächlich sind die österreichischen Gemeinden in wenigen Monaten gefordert, den ersten doppischen Rechnungsabschluss zu erstellen!

Dabei tun sich viele Gemeinden noch sehr schwer bei der Erstellung des Voranschlages bzw. Nachtragsvoranschlages!


Welche Erkenntnisse verdankt der Autor dieser brillianten Broschüre? Unter anderem

  • "Übertrag des Ergebnisses 2019 in das Geschäftsjahr 2020" (Seite 41)
  • Den Unterschied im Umgang mit den Rücklagen in den einzelnen Bundesländern (Seite 36)
  • Die unterschiedlichen zusätzlichen Beilagen in den einzelnen Bundesländern (Seite 39)
  • Die Tatsache, dass der Autor bei der Behandlung und Verbuchung von Zahlungsmittelreserven in allen Punkten richtig liegt! Und somit die Darstellung "Finanzierungsrechnung Gesamthaushalt" auf Seite 10 korrigiert werden müsste! Tut leid, ist aber so!

1. Das Problem "Übertrag des Ergebnisses 2019 in das Geschäftsjahr 2020" (Seite 41) - eine Lösung für eine zentrale Frage


 

Der Autor ist dem Herrn Mag.

Michael Dessulemoustier-Bovekercke (Mazars) sehr dankbar für die nebenstehenden klaren Worte und Erkenntnisse!

Vor allem deshalb, weil sie sich mit den Gedanken und Überlegungen des Autors decken!

 

Nirgendwo gibt es zu dieser absolut zentralen Frage etwas zu lesen:

  • nicht in der VRV 2015 oder den Erläuterungen dazu
  • nicht in einem Rundlaufbeschluss des VR-Komitees
  • nicht in einem Artikel auf der Webseite eines Bundeslandes, Finanzministerium oder Rechnungshof
  • nicht in einem Artikel auf der Webseite des Gemeindebundes oder Städtebundes
  • Nicht in einem Artikel auf der Webseite der Landesorganisationen des Gemeindebundes
  • Nicht in einem Artikel im "Zentralorgan" des Gemeindebundes
  • Nicht in einem Artikel von österreichischen Universitäten oder Fachhochschulen. Diese Institutionen dürfte die Frage der Staatsverrechnung absolut nicht interessieren!

Traurige Erkenntnis:

  • Niemand - ausser Michael Dessulemoustier-Bovekercke - hat den Mumm, sich zu diesem komplizierten Sachverhalt zu äußern!

Übertragung der Daten des kameralen Rechnungsabschlusses 2019 in die Doppik 2020 - Der Vorschlag des Autors ohne "Schnickschnack"!


Gestärkt durch die oben enthaltene Aussage "Grundsätzlich gehen alle bisherigen Ergebnisse im Saldo der Eröffnungsbilanz auf und die Gemeinde beginnt sozusagen bei der Messung der kumulierten Jahresergebnisse bei Null", stellt der Autor seine zentralen Erkenntnisse nachstehend dar! 

Diese Vorgangsweise kann der Autor mit bestem Wissen und Gewissen empfehlen!


Erläuterungen zur obigen Abbildung:

  • SOLLÜBERSCHÜSSE  - das sind Einnahmenreste - müssen vom Rechnungsabschluss 2019 über die Eröffnungsbilanz 2020 in den Kreislauf der Doppik einbezogen werden. Dies gilt für alle kameralen Haushaltsteile:
    • Ordentlicher Haushalt
    • Außerordentlicher Haushalt
    • Vorschüsse
    • Verwahrgelder

Nachstehend zeigt der Autor ein Beispiel für einen Sollüberschuss  (Forderung) aus dem Rechnungsabschluss 2019 der Stadtgemeinde Gleisdorf:



  • Forderungen entstehen, wenn bei Einnahmen die Abstattung kleiner ist als die Vorschreibung
  • Natürlich müssen diese Gesamtforderungen in Höhe von € 291.768,90 den einzelnen Kunden akribisch zugeordnet werden
    • Zum Beispiel: Die Forderung aus der Kostenstelle 0 in Höhe von € 3.312,75 bestünde gegenüber dem Kunden 23001 Ludwig Platzer, Gleisdorf
      • Eröffnungsbuchung:
        • 23001 Platzer Ludwig, Re xy vom ****   / 9700 EBK           3.312,75

Dieses Beispiel zeigt  einen Sollabgang (Verbindlichkeit) aus dem Rechnungsabschluss 2019 der Stadtgemeinde Gleisdorf:



  • Die Verbindlichkeiten aus dem ordentlichen Haushalt betragen insgesamt € 281.129,72
  • Sie entstehen bei Ausgaben, wenn dafür die Vorschreibung größer ist als die Abstattung
  • Analog den Forderungen müssen dafür die Lieferanten personifiziert werden, um den Schuldbetrag samt Text richtig zuordnen zu können
  • Die Eröffnungsbuchung lautet
    • 9700 EBK / 331001  Lisa Obermaier Gmbh    Re ****** vom ***** € xxxx,xx

  • Das Problem "Übertrag des Ergebnisses 2019 in das Geschäftsjahr 2020" (Seite 41) - Fortsetzung 

Oder: Eine weitere Idee von Michael Dessulemoustier-Bovekercke


Michael Dessulemoustier-Bovekercke schildert in dem links dargestellten Text weitere Möglichkeiten, buchhalterische Überschüsse und Fehlbeträge in die Doppik einzuschleusen.

 

Der Autor gesteht frank und frei ein, diesen Überlegungen nicht folgen zu können. Es fehlt ihm dabei vor allem das Wissen über "Innere Darlehen".

 

 

 

Auch ist sich der Autor nicht sicher, ob die von der Steirischen Gemeindeaufsicht angekündigte Methode für die Übertragung von Ist-Überschüssen funktionieren bzw. einfach durchschaubar sein wird. 

Im Informationsschreiben ist nämlich kein Beispiel angeführt!

Download Informationsschreiben hier

 

 

 

Auch ist der Autor der Ansicht, dass der Investitionsnachweis nicht vom Detailnachweis des Voranschlages oder Rechnungsabschlusses abweichen soll!

 

 

 

 

 

 

 

Siehe untenstehende Abbildung!

 

 


Nach Ansicht des Autors soll der Investitionsnachweis ein korrektes Teilelement des Detailnachweises von Voranschlag und Rechnungsabschluss mit allen Zahlen, Merkmalen und Eigenschaften sein! Nur so sind Klarheit und Transparenz gegeben!



2. Auch die Autorengruppe von PUBLIC stolpert über die richtige Behandlung von Zahlungsmittelreserven - Korrekturvorschlag wird hier angeboten!

Problemstellung als Grafik:



Die Beschreibung der Ausgangslage:

  • Gemäß oben dargestellter Grafik ergibt der Saldo 7 der Finanzierungsrechnung einen Betrag von € -149.944,54 (Veränderung der liquiden Mittel während des Jahres).
  • Rechnet man den Kassenanfangsbestand  in Höhe von € 110.692,02 laut Bilanz dazu, müsste dies den Kassenendbestand in Höhe von € 195.438,23 ergeben!
  • Tatsächlich ergibt die Rechnung aber einen Kassa-Bank-Endbestand von  € -39.252,52!!

Erkenntnis: Die Rechnung stimmt nicht!! Somit stellt sich die Frage: Worin liegt der Fehler??


Die einfache Lösung des Problems:

  • Der Autor erstellt eine separate Jahres-Cashflowrechnung nach seinem Schema
  • Als sich bei der Zwischensumme 4 ein Betrag von € - 39.252,52 ergibt, wirft er einen Blick auf die Ergebnisrechnung zur Rücklagengebarung und wird fündig
  • Es sind dort per Saldo € 234.690,74 an Rücklagen enthalten, die geldwirksam sind
  • Und zu seinem Entsetzen stellt er fest, dass die PUBLIC-Gruppe offensichtlich  sich auch sklavisch an die falschen Vorgaben des VR-Komitees und der Software-Schmieden hält, Rücklagen generell nur im Ergebnishaushalt zu erfassen!


  • Die Abbildung zeigt die Klärung des Problems: Die Auflösung (und Zuführung) von Zahlungsmittelreserven (in Geld gedeckte Rücklagen) muss auch in der Finanzierungsrechnung und somit auch in der Cashflowrechnung ihren Niederschlag finden!
  • Nur so sind Voranschlag und Rechnungsabschluss richtig erstellt!!

Der Autor stellt dieses Problem samt Lösung auf folgenden Seiten dieser Webseite ausführlich dar:


Der (nochmalige) Beweis, dass die Auflösung und Zuführung von Zahlungsmittelreserven sowohl im Finanzierungshaushalt als auch im Ergebnishaushalt erfasst werden müssen

  • Es ist erschütternd feststellen zu müssen, dass das österreichische VR-Komitee und die Softwareschmieden nicht in der Lage sind, die eigene Konzeption richtig umzusetzen!

Die nachstehende Abbildung zeigt einen Ausschnitt aus der Beilage 1b der VRV - Finanzierungshaushalt - Teilbereich "Finanzierungstätigkeit" ( vormals Finanztransaktions-Haushalt)



Wie in der Abbildung zu sehen ist, gibt es in der Finanzierungsrechnung

  • "355 Einzahlungen aus dem Abgang von Finanzinstrumenten" (Ebene 1)
    • "3550 Einzahlungen aus dem Abgang von Finanzinstrumenten" (Ebene 2) 
  • "365 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzinstrumenten" (Ebene 1)
    • "3650 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzinstrumenten" (Ebene 2)
  • Die entsprechenden Buchungen sind in der Abbildung dargestellt
  • Und ein typisches Finanzinstrument ist doch ein Sparbuch! Was sonst!!??

Und so sieht die Finanzierungsrechnung richtig aus:


Die nachstehende Abbildung zeigt einen Ausschnitt der Finanzierungsrechnung von Seite 10! Die

  • Einzahlungen aus dem Abgang von Finanzinstrumenten
  • Auszahlungen aus dem Erwerb von Finanzinstrumenten

sind rot eingefügt! Die abhängigen Zahlen ändern sich dementsprechend! 

  • Schlussendlich ergibt sich der richtige Saldo 7 in Höhe von € 84.746,22. 
  • Zusammen mit dem Anfangsbestand ergibt sich dann der richtige Endbestand in Höhe von € 195.438,23der so auch in der Aktiva der Bilanz ausgewiesen wird!



Anmerkung: Kassa und Bankkonten bewegen sich in anderen Kontengruppen als die Zahlungsmittelreserven! 

  • Kassa und Bankkonten sind "eindimensional"
  • Zahlungsmittelreserven (ZMR) sind "zweidimensional" und können bestehen aus
    • Sparkonten bei Banken (Kontogruppe 246)
    • Wertpapierkonten bei Banken (Kontogruppe 246)
      • Als spontane Beispiele fallen mir dafür die Stadtgemeinden Hainburg (NÖ) und Feldkirchen (Ktn) ein

Zusammenfassende Erkenntnis:

  • Auflösungen und Zuführungen von Zahlungsmittelreserven (ZMR = in Geld gedeckte Rücklagen) sind sowohl
    • im Finanzierungshaushalt als auch
    • im Ergebnishaushalt  zu erfassen
  • Auflösungen und Zuführungen von Rücklagen, die keine Zahlungsmittelreserven (ZMR) darstellen, sind nur
    • im Ergebnishaushalt  zu erfassen

Mehr Beweise für die Richtigkeit seiner Aussagen kann der Autor nicht mehr anbieten! Es bleibt zu hoffen, dass das VR-Komitee und die Softwareschmieden diese Erkenntnisse nun endlich übernehmen!


Noch einmal die Buchungen für Haushaltsrücklagen schematisch dargestellt:

  • Rücklagen ohne Zahlungsmittelreserven ("Eindimensionale" Behandlung)
    • Buchungen nur im Ergebnishaushalt
      • Eröffnung per 01.01.: 9700 EBK/ Klasse 9 Rücklagen ohne ZMR
      • Zuführung während des Jahres: Klasse 7/ Klasse 9 Rücklagen ohne ZMR
      • Auflösung während des Jahres: Klasse 9 Rücklagen ohne ZMR /Klasse 8 Erträge
      • Abschluss per 31.12.:  Klasse 9 Rücklagen ohne ZMR/ 9800 SBK

  • Rücklagen mit Zahlungsmittelreserven ("zweidimensionale" Behandlung)

1. Dimension: Verbuchung im Ergebnishaushalt --> wie oben dargestellt!

2. Dimension: Verbuchung zusätzlich im Finanzierungshaushalt:

  • Eröffnung per 01.01.:  2240 Sparbuch Rücklage X/ 9700 EBK
  • Auflösung (Abhebung) während des Jahres:  2100 Bank/2240 Sparbuch Rücklage X
  • Zuführung während des Jahres: 2240 Sparbuch Rücklage X/ 2100 Bank
  • Abschluss per 31.12.: 9800 SBK/2240 Sparbuch Rücklage X

Und so sollte die Anlage 6 b idealerweiser aussehen:


Dieser Nachweis müsste von gut durchdachten und funktionierenden Software-Programmen automatisiert erstellt werden können! 


Abschließendes Ersuchen an die Autoren-Gruppe von public:

  • Auf Grund Ihrer guten Beziehungen zum VR-Komitee und zu Software-Unternehmen werden Sie ersucht, diese Institutionen über diese spezielle Problematik zu informieren!
  • Dadurch könnten allen österreichischen Bundesländern und allen Gemeinden ab jetzt viel unnötige Arbeit, Kosten und Ärger erspart bleiben!
  • Dank im Vorhinein!