(veröffentlicht Mitte November 2018)
1. Überblickseiten für den Voranschlag und für den Rechnungsabschluss
Ein großes Ziel der Reform des Rechnungswesens - Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik - müsste sein, dass diese neue Form der Rechnungslegung von allen Adressaten - Politikern, Gemeindevertretern und Bürgern, aber auch vom Verwaltungspersonal - von vornherein uneingeschränkt willkommen geheißen beziehungsweise wohlwollend akzeptiert wird.
Dies ist aber sehr stark zu bezweifeln, sollten Voranschlag und Rechnungsabschluss nur in der von den Pilotgemeinden (Grafenwörth, Trofaiach und Klagenfurt) vorgelegten Form ("Mindestausführung") präsentiert werden.
Nach Ansicht des Autors wäre es unbedingt notwendig, in einem Vorspann von 2 bis ??? Seiten, einen pädagogisch ausgeklügelten Informationsüberblick in möglichst einfachen und somit verständlichen Begriffen zu geben. Quellen dafür sind Ergebnisrechnung, Finanzierungsrechnung, Vermögensrechnung, aber in erster Linie die Querschnittsrechnung. Sie ist dafür am besten geeignet, weil sie sowohl kompakte betriebswirtschaftliche als auch kompakte volkswirtschaftliche Kerninformationen bietet. Auch ist es für die Programmersteller relativ einfach, auf diese Informationszellen zuzugreifen!
Dieser Vorspann sollte für alle Städte und Gemeinden gleich sein. Somit müsste das VR-Komitee aktiv werden. Nur dieses kann - so ist mir mittlerweile klar geworden - allgemein verbindliche Normen für die VRV schaffen. Das müsste aber sehr bald geschehen, denn die Programme müssen vor der Marktreife noch eingehend auf "Herz und Nieren" geprüft werden. Und das kostet Zeit!
Die deutschen Bundesländer nennen diesen Vorspann "Haushaltssatzung". Diesen Begriff brauchen wir nicht unbedingt übernehmen. Aber die österreichische Lösung sollte besser sein als alle 16 deutschen Haushaltssatzungen zusammen!
2. Wünschenswert: Internetplattformen auf allen Landesservern als Informationsbasis für die Gemeinden
Geht man die Landesserver der 8 Bundesländer durch, die Gemeinden zu betreuen haben, findet sich auf keinem dieser Server ein sichtbarer Hinweis auf Hilfestellungen zur Einführung der kommunalen Doppik! Warum lassen die Bundesländer ihre Gemeinden so im Regen stehen?
Die Einrichtung von Internetplattformen in den Landesservern ist ein absolutes MUSS!
In jedem Bundesland müssten schon längst Arbeitsgruppen für die Umstellung der Kameralistik auf die Doppik tätig sein. Und deren Problemfelder decken sich in vielen Dingen mit jenen auf Gemeindeebene! Die Steirer sind dabei schon sehr weit vorangeschritten! Sie planen und buchen auf Landesebene bereits mit Hilfe der Doppik! Die Kenntnisse und Erkenntnisse der jeweiligen Arbeitsgruppen sollte man daher auf der Plattform veröffentlichen.
Der oÖ Landesrechnungshofbericht vom Juni 2018 nennt auf Seite 67 als Beispiele neben dem VR Komitee folgende Arbeitsgruppen, die sich mit dieser Materie beschäftigen:
- "Arbeitsgruppe Länder und Gemeinden zur VRV 2015"
- "Arbeitsgruppe für das online Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch"
- "Landesfinanzreferentenkonferenz"
Wo sind die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen? Trotz intensiver Suche im Internet findet man nichts! Bitte auf diesen Plattformen veröffentlichen!
Insbesondere die Entscheidung der Bundesländer wäre jetzt besonders dringend und wichtig im Hinblick auf:
- gemeinsame (gleichlautende) Bestimmungen in den Gemeindeordnungen zur Umsetzung der VRV
- gemeinsamer "Vorspann" zum Voranschlag und Rechnungsabschluss (Vorlage an das VR Komitee mit entsprechendem Nachdruck!)
- gemeinsame Methodik für die mittelfristige Finanzplanung
Was man noch alles auf den Plattformen finden könnte, beschreibt Johann Bröthaler in dem untenstehenden Artikel!
Zur Erinnerung: Der leidenschaftliche Appell von Johann Bröthaler
Moderne Plattformen ermöglichen nicht nur die Kommunikation von oben nach unten sondern auch umgekehrt!
"Uploaden" von Anfragen oder von Referenzpreisen zum Beispiel!
Der Link zu Professor Bröthaler:
Ein Beispiel aus Deutschland: Informationsplattform Baden-Württemberg