Wünsche zur Novelle der VRV 2015


Nachstehend bittet der Autor dieser Webseite folgende Sachwünsche in der Novelle der VRV zu berücksichtigen:

 

1. KONTENRAHMEN - KONTENPLAN

 

 Massive Ergänzung von Kontenrahmen und Kontenplan durch Einbeziehung des moderneren ÖPWZ-Kontenrahmens!

 

2. "SONDERPOSTEN"

 

Klare Regeln für Ermittlung, Behandlung und Verbuchung der Sonderposten!

 

3. RÜCKINDIZIERUNG

 

Berücksichtigung der Rückindizierung bei der Bewertung des Anlagevermögens durch Einführung eines Rückindizierungsindex!

 

4. NORMALHERSTELLUNGSKOSTEN

 

Zulassung der großartigen deutschen "Normalherstellungskostenrichtlinien" für Gebäude - natürlich austrofiziert mit dem österreichischen Baupreisindex und der österreichischen Umsatzsteuer!

 

5. FINANZPLANUNG

 

Klärung, ob eine mittelfristige Finanzplanung nach dem Schema der Querschnittsrechnung eingeführt wird oder nicht. Wenn ja, dann deckungsgleich für die Gemeinden und die Länder!

 

6. KENNZAHLEN

 

Es müssen die Arten und die Berechnungsmethode für Kennzahlen von GuV und Bilanz in der Verordnung klipp und klar festgelegt werden, will man sie später vergleichen können!

 

7. KOSTENRECHNUNG

 

Verbindliche Festlegung einer Kostenrechnung für alle Länder und Gemeinden auf Basis der "Kostenüberleitungsmethode" - zumindest für alle Gebührenhaushalte!

 

8. FEUERWEHRVERMÖGEN

 

Wie ist das Vermögen jener Feuerwehren darzustellen, die als Gesellschaft öffentlichen Rechts geführt werden?

 

9. VERZEICHNIS für die SONDERPOSTEN

 

Es ist auf jeden Fall ein Verzeichnis der Sonderposten einzuführen - analog zum Anlagenverzeichnis (oder im Rahmen dieses)!

 

10. UNBEBAUTE GRUNDSTÜCKE in der Bilanz

 

Vorschlag: Ausweis der "Unbebauten" und der "landwirtschaftlichen" Grundstücke separat!

 

11. BEKANNTGABE von DURCHSCHNITTSWERTEN für:

 

-         ABWASSERKANAL pro lfm („von – bis“) (getrennt Stadt – Land)

-         TRINKWASSERLEITUNG pro lfm (getrennt Stadt – Land)

-         Straßenauflage pro m² (Asphalt, Beton, Pflasterung)

 

-         Gehsteigen pro m² (Asphalt, Beton, Pflasterung)

 

12. EINBINDUNG bzw. REGELUNG der KONZERNDARSTELLUNG

           

 

  - zum Vermeiden von Schattenhaushalten

 

13. Beim VORANSCHLAG im ERGEBNISHAUSHALT - Vorzeichenkorrektur

       (Entnahmen von Rücklagen minus!)

  [06. Juli 2017]