(veröffentlicht am 07.10.2020)
(veröffentlicht am 07.10.2020)
Nach Ansicht des Autors zählt die burgenländische Marktgemeinde Hornstein zu den ersten Gemeinden in Österreich, die ihre Eröffnungsbilanz per 01.01.2020 im Internet präsentiert.
Dies ist eine bewundernswerte und großartige Leistung!
Unter diesem Link kann die Eröffnungsbilanz 2020 von Hornstein heruntergeladen werden.
Diese schmucke Gemeinde am Leithagebirge mit rund 3.000 Einwohnern feiert im Jahr 2021 ihr 750-jähriges Bestehen.
Erläuterungen zur Aktiva:
Diese Abbildung zeigt die verwirrende Darstellung der Konten "Kassa, Bank und Rücklagen"!
Zuvor heißt es: "Kassenendbestand € 713.282,00" und die Rücklagen separat mit € 16.672,55.
Erst nach genauem Hinsehen zeigt sich, dass die Rücklagen im Kassenendbestand bereits enthalten sind!
Erläuterungen zur Passiva:
Die Haushaltsrücklagen (Zahlungsmittelreserven) in Höhe von € 16.672,55 stehen sowohl in der Aktiva (siehe oben) als auch in der Passiva. Dies ist das Resultat der zweidimensionalen Eröffnungsbuchung, die in der Doppik sachlogisch erforderlich ist. Daher können Zahlungsmittelreserven niemals dem Kassabestand untergeordnet werden! Diese Tatsache wird vom VR Komitee und von allen Softwareunternehmen bis dato falsch dargestellt!
Achtung: LEASINGVERBINDLICHKEITEN sind in der BILANZ auszuweisen!!! Unter "E.II.2 Leasingverbindlichkeiten"
Forchtenstein bevorzugt in vielen Fällen Leasingfinanzierung!
Im Rechnungsabschluss 2019 ab Seite 123 findet sich eine Aufstellung über "Verwaltungsschulden". Hierin werden die Leasingverbindlichkeiten aufgelistet!
Diese Abbildung zeigt die erste und die letzte Position sowie die Summen des Leasingverzeichnisses per 31.12.2019.
Die jährlich zu zahlende Leasingrate beträgt € 356.152,40. Der Gesamt-Leasing-Schuldenstand beläuft sich auf € 4.007.898,23. Dieser müsste unter E.II.2 Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen werden!
Die Tilgung der Leasingraten muss in der Position "361 Auszahlung aus der Tilgung von Finanzschulden" angesetzt werden!
Nach dem Vorliegen der Bilanz kann in Verbindung mit dem Voranschlag bzw. Nachtragsvoranschlag eine Jahrescashflow-Rechnung erstellt werden.
Die nachstehende Berechnung beruht auf der Eröffnungsbilanz 2020 und dem Nachtragsvoranschlag 2020.
Treten die geplanten Ereignisse und Zahlen so ein, dann kann Hornstein mit einem Jahrescashflow von rund € 750.000,00 rechnen! Mit den in der Berechnung angeführten Hinweisen kann sich jeder Gemeinderat selbst den Jahrescashflow als Orientierungs- und Entscheidungshilfe errechnen! Dieser Rechengang ist nirgendwo vorgeschrieben!!
Im Gegensatz zur "Mustergemeinde" Grafenwörth (NÖ) präsentiert die Marktgemeinde Hornstein (Bgld) bereits im September 2020 einen mustergültigen Nachtragsvoranschlag 2020!
Warum mustergültig?
Folgende Fakten sprechen dafür:
Obiges Bild: Der Nachtragsvoranschlag der Marktgemeinde Hornstein (Bgld); vom Autor aus 3 Bildern zusammengefügt!
Anmerkung zu den Beilagen im Nachtragsvoranschlag: