(veröffentlicht am 01. Juni 2021)
1. Das immaterielle Anlagevermögen des Bundeslandes Salzburg laut RA 2019 - es gibt Differenzen
Problemstellung:
Bei der Filterung des Finanzierungshaushaltes (FHH) nach dem MVAG-Code 3411 bzw. Konto 070000 ergibt sich beim Immateriellen Anlagevermögen ein Zuwachs von € 254.995,97.
Im Anlagenverzeichnis wird aber ein Zugang von € 829.966,31 ausgewiesen! Warum?
2. Das materielle Anlagevermögen des Bundeslandes Salzburg laut RA 2019 - es gibt Differenzen
Problemstellung:
Der Autor will wissen, ob bei einer "Globalbetrachtung" des Anlagevermögens mit einer Auswertung des FHH und des EHH eine übereinstimmende Lösung gegeben ist!
Zugänge der Anlagen im Bau im Detail:
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Der Autor filtert hier die Zugänge für jeden einzelnen Zugang für Anlagen im Bau aus der Finanzierungsrechnung heraus.
Im "Bau befindliche Anlagen" und "Anzahlungen" in einer Summe auszuweisen, ist bilanztechnisch falsch!
Warum?
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Dieses Bild zeigt den globalen Nachvollzug des Salzburger Anlagevermögens per 31.12.2019.
Es zeigt eine Differenz von rund 2 Millionen Euro zur veröffentlichten Version!
Die Zugänge des Anlagevermögens im Detail:
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Der Autor filtert hier die Zugänge für jede einzelne Anlagenposition aus der Finanzierungsrechnung heraus.
Die Summe der gesamten Zugänge beträgt laut Autor rund € 74,6 Millionen!
Dieser Betrag stimmt mit der Summe der MVAG-Codes 3411 bis 3416 komplett überein!
Und das ist der Beweis, dass die Rechnung stimmt!
Siehe die Abbildung links!
Achtung:
Das Dilemma mit dem Konto "683 Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen" - hiermit wird das Erscheinungsbild ("Performance") der Gebietskörperschaft schlechter dargestellt als nötig!
Der Unterschied zwischen "Buchwert" und "Verlust" in einem einfachen Beispiel:
Wir sehen in diesem nebenstehenden Bild ein einfaches Beispiel, das den Unterschied zwischen "Buchwert" und "Verlust" erklärt. Es fällt dem Autor kein einfacheres Beispiel ein, das die über 300 "Experten" aus BMF, Rechnungshof, VR-Komitee, KDZ, Gemeindebund, Städtebund, und, und ... von der Richtigkeit dieses Sachverhalts überzeugen könnte.